Hallo Herr Kaiser,
sofern bei dem Mini-Job Rentenversicherungspflicht besteht, erwirbt Ihre Frau Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (Mindestversicherungszeit) berücksichtigt wird.
Die gleichzeitige Zahlung von freiwilligen Beiträgen wäre dann nicht möglich.