Hallo Frau Lilienthal,
die Abschläge können Sie durch eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen ganz oder teilweise ausgleichen. Sie müssen dazu mindestens 55 Jahre alt sein und gegenüber der Rentenversicherung erklären, Ihre Altersrente vorzeitig beziehen zu wollen. In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich zu dieser Thematik beraten lassen.
Bei Fragen zum Steuerrecht wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder direkt an das Finanzamt.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/
04_formulare_und_antraege/_pdf/V0210.pdf?__blob=publicationFile&v=16