Sie können bis März 2024 Beiträge für 2023 nachzahlen. Für Zeiten vor 2023 ist es in der Regel zu spät. Die Fristen und die steuerliche Geltendmachung sind aber nicht so einfach, das ist gerade zum Jahresende eine heikle Sache. Hier muss viel berücksichtigt werden und es sollte erst mal ein Antrag V0060 gestellt werden (
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Ich empfehle: Stellen Sie unbedingt zeitnah diesen Antrag wenn Sie noch für 2023 freiwillige Beiträge zahlen wollen. Im Antwortschreiben stehen dann auch die genauen Zahlungsmodalitäten falls Ihnen gestattet wird freiwillige Beiträge zu zahlen. Da Sie Ihre Zahlung in dem Jahr steuerlich geltend machen können, in dem Ihre Zahlung eingeht, mag es sinnvoll sein den Beitrag schon 2023 zu zahlen oder auf zwei Zahlungen 2023 und 2024 zu splitten (wenn Sie ihn 2023 steuerlich geltend machen wollen oder teilweise 2023 und teilweise 2024). In dem Fall mag es schon zu spät sein auf die Antwort des Antrags V0060 zu warten und eine Zahlung kann ggf schon vor Erhalt der Antwort auf Ihren Antrag V0060 erfolgen. Wenn Sie im Nachinein im Antwortschreiben auf Antrag V0060 erfahren, doch keine freiwilligen Beiträge zahlen zu dürfen, müssten Sie in dem Fall halt schauen wie Sie das Geld zurückbekommen. Die Höhe der möglichen Beiträge ist auch davon abhängig, ob Sie 2023 oder 2024 einzahlen. Nähere Infos dazu und zu den Zahlungsmodalitäten finden Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…