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Experten-Antwort

freiwillige Einzahlung in die RV

von Thomm296418.12.2023 | 14:35
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich würde gern einen Betrag x freiwillig in die RV einzahlen. Ich war eine zeitlang als Selbstständiger nicht versicherungsflichtig und möchte so meine Rente aufbessern. Des Weiteren natürlich diesen Betrag dann steuerlich geltend machen. Reicht es aus einfach einen Betrag mit Angabe der Versicherungsnummer und Vermerk "Sonderzahlung" auf das entsprechende Konto zu überweisen und wo finde ich die entsprechende Bankverbindung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomm2964,

 

ob für Sie eine Berechtigung besteht, freiwillige Beiträge zu zahlen bzw. Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente vorzunehmen, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Sollte keine Berechtigung bestehen, muss die Rentenversicherung Ihnen das Geld zurückzahlen.

Die Bankverbindung finden Sie auf der Internetseite Ihres Versicherungsträgers.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Corneliusam 18.12.2023 | 14:50
Das wäre wohl etwas zu einfach :-) Ohne Antrag geht nix. Füllen Sie den V0060 aus und schicken Sie ihn an Ihren RV-Träger. Dann bekommen Sie einen Bescheid in dem drinsteht, ob und in welcher Höhe Sie zahlen dürfen. Für 2023 geht das noch bis zum 31.03.2024. Für Zeiten vor 2023 ist der Zug abgefahren.
Irrtumam 18.12.2023 | 15:50
Nein, monatliche freiwillige Rentenbeiträge darf man einzahlen, solange man nictt pflichtversichert ist in der Rentenversicherung. Sie meinen etwas anders, die Ausgleichzahlungen für eine Rentenminderung wegen geplanter vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente.
ThomasRam 18.12.2023 | 17:09
Nein. Die DRV ist keine Bank. Sie können sich entweder Monate, in denen sie nicht versicherungspflichtig sind/waren, freiwillig versichern (rückwirkend ab 1.1.2023) oder einen Antrag auf Rentenminderungsabschlagsausgleich stellen, falls Sie die jeweiligen Bedingungen erfüllen. Die Details erhalten Sie mit dem jeweiligen Bescheid. Zwecks Steuerersparnis sollten Sie sich woanders erkundigen. Hierzu gibt es diverse Randbedingungen ...
Nicht zu glaubenam 18.12.2023 | 17:28
Ihr Wunschname passt zu Ihrer falschen Antwort. Warum antworten hier mehr und mehr Leute wie Sie, die keinerlei rentenrechtliches Wissen haben? Einsamkeit, Dummheit?
Sebastianam 18.12.2023 | 23:35
Sie können bis März 2024 Beiträge für 2023 nachzahlen. Für Zeiten vor 2023 ist es in der Regel zu spät. Die Fristen und die steuerliche Geltendmachung sind aber nicht so einfach, das ist gerade zum Jahresende eine heikle Sache. Hier muss viel berücksichtigt werden und es sollte erst mal ein Antrag V0060 gestellt werden (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Ich empfehle: Stellen Sie unbedingt zeitnah diesen Antrag wenn Sie noch für 2023 freiwillige Beiträge zahlen wollen. Im Antwortschreiben stehen dann auch die genauen Zahlungsmodalitäten falls Ihnen gestattet wird freiwillige Beiträge zu zahlen. Da Sie Ihre Zahlung in dem Jahr steuerlich geltend machen können, in dem Ihre Zahlung eingeht, mag es sinnvoll sein den Beitrag schon 2023 zu zahlen oder auf zwei Zahlungen 2023 und 2024 zu splitten (wenn Sie ihn 2023 steuerlich geltend machen wollen oder teilweise 2023 und teilweise 2024). In dem Fall mag es schon zu spät sein auf die Antwort des Antrags V0060 zu warten und eine Zahlung kann ggf schon vor Erhalt der Antwort auf Ihren Antrag V0060 erfolgen. Wenn Sie im Nachinein im Antwortschreiben auf Antrag V0060 erfahren, doch keine freiwilligen Beiträge zahlen zu dürfen, müssten Sie in dem Fall halt schauen wie Sie das Geld zurückbekommen. Die Höhe der möglichen Beiträge ist auch davon abhängig, ob Sie 2023 oder 2024 einzahlen. Nähere Infos dazu und zu den Zahlungsmodalitäten finden Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
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