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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung in Rentenkasse als Selbständiger nach gesetzlichem Renteneintrittsalter zwecks Rentenerhöhung möglich?

von Alfred L.07.05.2017 | 11:27
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Verabschiedung des neuen Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes soll es jetzt möglich sein, mit dem Arbeitgeber einvernehmlich eine befristete Verlängerung des Arbeitsvertrags über das Renteneintrittsalter hinaus zu vereinbaren, wobei dann weiter Rentenbeitragszahlungen geleistet werden können und sich die spätere Rente entsprechend den zusätzlich erworbenen Renten-Entgeltpunkten sowie (bei Entfall des Rentenbezugs) um jährlich 6 % erhöht. Wie sieht es denn aus, wenn das Vertragsverhältnis zum Renteneintrittsalter endet, man aber freiberuflich (ohne Rentenbezug) weiterarbeiten möchte u. freiwillig Beiträge (bis zum mtl. Höchstbetrag) einzahlen möchte? Ist das im Rahmen des neuen Gesetzes möglich / sinnvoll?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.05.2017 | 11:53

Hallo, Alfred,

wir verweisen auf die Aussagen von KSC und W*lfgang, mit dem weitern Hinweis, dass Sie die Möglichkeit nutzen könnten ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Dort können Sie die angefragten Sachverhalte, bezogen auf den gewünschten Rentenbeginn, abstimmen.

4 Antworten

Klugpuperam 07.05.2017 | 13:36
Möglich? Ja! Sinnvoll? Die Einen sagen so, die Anderen so! Die Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen. Aber in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle kann man mit Ihnen die Verfahrensschritte einmal durchspielen.
KSCam 07.05.2017 | 14:02
Das was Sie schildern, nämlich ab Regelalter noch nicht in Rente zu gehen und als Selbständiger statt dessen weiter einzuzahlen, war schon bislang möglich. Da ändert sich durch das Flexi Gesetz m.E. gar nichts. Aus meiner über 30 jährigen Beraterpraxis muss ich allerdings sagen, dass sich bislang "eigentlich kein Mensch" bewusst für so eine geile Geldanlage entschieden hat. Seine Rente nicht zu beziehen und auch noch etwas einzuzahlen hat wohl bislang niemand als wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Zu den 6% Erhöhung: bringt es das wirklich eine 1000 € Rente erst ein Jahr später zu bekommen und dann monatlich 1060 € zu haben? Wie lange dauert es bis man durch die dann 60€ mehr die nicht bezogenen 12 x 1000 = 12.000 € wieder drin hat? Ziemlich genau 20 Jahre - also mit 85! Aber wie Klugpuper schon sagt, kann Ihnen das jeder Berater im Beratungsdienst errechnen - ob das für Sie dann in Ihrer konkreten Situation Sinn macht oder nicht entscheiden Sie selbst. Sie können ja noch einen Steuerfuchs heranziehen der die steuerliche Seite durchrechnet.
W*lfgangam 07.05.2017 | 15:23
Zitat von KSC anzeigen
Ergänzend: Auch nicht vergessen, den eigenen/zusätzlich eingezahlten Beitrag wieder herauszubekommen - können nochmal bis zu 14.000 EUR sein, mit einem weiteren Rentenplus bis zu 67 EUR. Selbst bei einer möglichen 'Sofortausschüttung' vom Finanzamt hat sich bisher auch bei mir keiner für die eigentlich sehr gute 'Rendite' interessiert ...Investition in Enkel, Freizeit, Zweifrau gehen da vor ;-) Gruß w.
senf-dazuam 08.05.2017 | 09:34
Hallo Alfred! Neu ist, dass Sie die Rente als Teilrente (zwischen 10 und 99%) beziehen können *und* durch weitere Beiträge jährlich die Rente steigern können. Vor der Regelaltersgrenze sind allerdings Hinzuverdienstgrenzen zu beachten!
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