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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung in Rentenkasse als Zeitsoldat

von Bettag10.04.2014 | 21:33
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Guten Abend zusammen, bin seit 2009 Soldat auf Zeit auf 8 Jahre und beschäftige mich nun mit der Frage, ob man während seiner Dienstzeit freiwillig in die Rentenkasse einzahlen kann, da man beim Bund ja gesetzlich nicht rentenversichert ist. Nach den 8 Jahren bekommt man lediglich eine Einmalzahlung die dazu dient, sich nachzuversichern. Wäre es also möglich einen beliebig hohen Betrag freiwillig einzuzahlen? Lohnt sich das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bettag,

Die Zahlung freiwilliger Beiträge für Zeiten einer rentenversicherungsfreien Beschäftigung als Soldat auf Zeit sind zwar rechtstheoretisch (zunächst) möglich – aus meiner Sicht jedoch nicht wirklich sinnvoll, da sie im Falle einer Nachversicherung ohnehin wieder zu erstatten wären (§ 182 Abs. 2 SGB VI).

In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen Rentenversicherung weitere Systeme der Alterssicherung – beispielsweise die Beamtenversorgung oder die Soldatenversorgung. Der Gesetzgeber möchte diese aufeinander abgestimmt sehen: Erfolgt zum Beispiel ein Wechsel von der Soldatenversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung, so sieht das Rentenrecht die Nachversicherung vor. Sie soll den Versicherten so stellen, als sei er von vornherein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen.

Das heißt, dass Personen, die ohne Anspruch auf Versorgung aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ausgeschieden sind (z. B. Soldaten auf Zeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Die Nachversicherung wird vom bisherigen Dienstherren durchgeführt. Die Nachversicherungsbeiträge werden dabei in voller Höhe vom Dienstherrn gezahlt.

Die Beiträge für die Rentenversicherung werden bei der Nachversicherung individuell berechnet. Grundlage dafür sind die Bruttoentgelte - beispielsweise aus einer Beamten- oder Bundeswehrzeit. Von diesen Bruttobezügen berechnet der Dienstherr für Beamte oder die Wehrbereichsverwaltung die Rentenbeiträge und lässt sie bei der Rentenversicherung dem Versicherten gutschreiben. Die Rentenbeiträge aus der Nachversicherung werden so berechnet, als wäre der Beamte oder der ehemalige Soldat in dieser Zeit Arbeitnehmer gewesen.

Bei der späteren Rentenberechnung zählen diese Zeiten als Pflichtbeitragszeiten und können somit einen Rentenanspruch begründen oder die Rente erhöhen.

Wird ausnahmsweise keine Nachversicherung durchgeführt – beispielsweise, weil der ehemalige Soldat auf Zeit aufgrund einer anschließenden Beschäftigung als Beamter in ein Beamtenversorgungssystem wechselt, so werden die Dienstzeiten bei der Bundeswehr grundsätzlich auch in diesem Versorgungssystem berücksichtigt. Eine freiwillige Versicherung in der Rentenversicherung ist insoweit – zumindest aus meiner Sicht – entbehrlich.

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5 Antworten

Willi Roosam 11.04.2014 | 00:37
Daß man als generell als Soldat so wenig für seine Rente bekommt, ist eine Unverschämtheit. Den Frauen werden fürs Kinderkriegen quasi die Rentenpunkte nachgeschmissen, als ob es die größte Last wäre. Es gibt Länder, da ist das Kinderkriegen quasi jedermanns Privatsache. Diejenigen, die für ihr Land den Kopf hinhalten, die bekommqn nur Gottes Lohn. Ich glaube doch, daß wir hier ins unserem, eurem Lande sowas wie eine Frauenherrschaft haben.
Schadeam 11.04.2014 | 10:30
jetzt mal ganz langsam: Sie werden doch für die Soldatenzeit vom Staat nachversichert, wenn Sie ohne Versorgung ausscheidung und nicht in ein Beamtenverhältnis wechseln..... So gesehen gibt es doch gar keinen Grund selbst freiwillig einzuzahlen.
Schadeam 11.04.2014 | 10:30
jetzt mal ganz langsam: Sie werden doch für die Soldatenzeit vom Staat nachversichert, wenn Sie ohne Versorgung ausscheidung und nicht in ein Beamtenverhältnis wechseln..... So gesehen gibt es doch gar keinen Grund selbst freiwillig einzuzahlen.
Max Metzgeram 11.04.2014 | 16:44
Daß man als generell als Soldat so wenig für seine Rente bekommt, ist eine Unverschämtheit. Den Frauen werden fürs Kinderkriegen quasi die Rentenpunkte nachgeschmissen, als ob es die größte Last wäre. Es gibt Länder, da ist das Kinderkriegen quasi jedermanns Privatsache. Diejenigen, die für ihr Land den Kopf hinhalten, die bekommqn nur Gottes Lohn. Ich glaube doch, daß wir hier ins unserem, eurem Lande sowas wie eine Frauenherrschaft haben.
Na Willi keine abgekriegt?
Du, da kann er froh darüber sein. Mit denen biste doch über kiurz oder lang angeschmiert.
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