Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Joachim H.,
soweit Versicherungspflicht bei einem Entgelt in Höhe von 450 EUR vorliegt, trägt der Arbeitgeber 15% und Sie als Arbeitnehmer die restlichen 3,7% Beitrag. Der Mindestbeitrag orientiert sich am fiktiven Entgelt von 450 EUR. Sie tragen den Beitrag in Höhe von 18,7% allein. Bei der versicherungspflichtigen Beschäftigung im Minijob hat man alle Vorteile, die ein Pflichtbeitrag bietet. Neben Versicherungspflicht ist die freiwillige Versicherung ausgeschlossen.
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