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Zur Experten-Antwort springenHallo Senior,
ja, dies ist ohne weiteres möglich. Allerdings müssen Sie, wenn Sie neben einer vorgezogenen Altersrente noch arbeiten möchten, einige Hinzuverdienstregeln beachten. Erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Bis dahin kann ein Hinzuverdienst Auswirkungen auf Ihre Rentenhöhe haben.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. auch in der Broschüre „Flexibel in den Ruhestand“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/flexibel_in_den_ruhestand.pdf?__blob=publicationFile&v=7
herunterladen können.
Die während der Beschäftigung neben der Altersrente gezahlten Beiträge werden dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze bei Ihrer Altersrente berücksichtigt. Arbeiten Sie auch über die Regelaltersgrenze hinaus und zahlen auch weiterhin Beiträge zur gesetzliche Rentenversicherung (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit), werden die dann weiterhin erworbenen Anwartschaften jeweils zum 01.07. des Folgejahres rentensteigernd bei Ihrer Altersrente berücksichtigt.
Gern können Sie sich zu diesem Thema auch persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe beraten lassen.
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