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Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

von Bernd29.11.2007 | 11:13
1530 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, bitte um eine Auskunft über folgenden Sachverhalt. Wird man bei Rentenbeginn als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse genauso behandelt wie ein Privat Krankenversicherte. Ist der Krankenkassenbeitrag auch nicht an die Rentenauszahlung gekoppelt. Bedeutet es: Man muß für den aktuellen Krankenkassenbeitrag voll aufkommen und erhält nur die Hälfte des gesetzlichen Krankenkassenbeitrags als Zuschuß. Danke

4 Antworten

wolff13am 29.11.2007 | 13:04
Bei Rentenbeginn wird ein Antrag auf Aufnahme in die KV der Rentner gestellt. Dort werde ich aufgenommen, wenn in der zweiten Hälfte meines Berufslebens mind. 90% der Zeit mit Beiträgen in eine gesetzl. KK gezahlt wurden, egal ob pflicht- oder freiwillig versichert. Ist die Voraussetzung erfüllt, komme ich in die KV der Rentner u. muß Beitrag nur auf meine Rente bezahlen. Weitere Einkünfte sind dann nicht mehr heranzuziehen. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, weil ich z. B. nicht gearbeitet habe oder privat krankenversichert war, muß ich Beiträge auch auf weiteres Einkommen zahlen, und zwar ohne Zuschuß.
Markusam 29.11.2007 | 11:32
Sie haben den Sachverhalt korrekt geschildert. Der einzige Unterschied zwischen Privat und freiwillig Gesetzlich ist, dass bei Privatversicherten von einem Durschnittsbeitragssatz aller Krankenkassen ausgegangen wird. Haben Sie also eine günstige gesetzliche KK (Beitragssatz), erhalten Sie ggf. weniger Zuschuss als ein Privatversicherter, oder -bei teurer KK- umgekehrt. MfG Markus
Schiko.am 29.11.2007 | 22:24
An sich haben ja markus und wolff13 schon alles gesagt. Will nur noch auf meine art erläuterungen machen, ob dies nützt ist fraglich, meine aber schaden kann es nicht. Gehe davon aus, die vorversicherungszeit ist erfüllt, folgt in der gesetzlichen die einstufung als pflichtversicheter. Wollen sie aber freiwillig versicheter bleiben müssen sie der krankenkasse dies mitteilen. Inzwischen sind die beitragssätze gleich, als freiwillig in der gesetzlichen versichert bedeutet, auf zins und miete werden ebenfalls beiträge fällig. Als pflichtversicheter wird der hälfte anteil, zur pflegever- sicherung der volle beitrag einbehalten und abgeführt. Bei freiwillig gesetzlich versichert wird der hälfteanteil zur krankenversicherung mit der bruttorente ausbezahlt. Dies hat zwangsläufig zur folge, die zuständige kranken- kasse bucht per lastschrift den gesamtbeitrag plus pflege- versicherung ab.. Dies ist aber jacke wie hose. Mit freundlichen Grüßen. .
Werner Kurt H.am 02.12.2007 | 19:55
Wie ist das denn gemeint? 1.Bei "normalen" Rentnern wird die Bruttojahressumme mit den entsprechenden Prozentsatz besteuert. 2.Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Freiberuflern, die in Rente gehen, wird dann zusätzlich der Kranken-Zuschuss plus Bruttojahressumme versteuert!??! Das geht hier nicht klar hervor. Wie ist denn nun die Rechtslage? Werner Kurt H.
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