Auch ich rate Ihnen, Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen, möchte aber noch ergänzen:
Ob ein Bezug einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslöst, prüft die Krankenkasse, die dann dem Rentenversicherungsträger mitteilt, ob die Eigenanteile des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung (als sogenanntes "Auftragsgeschäft" von der Rentenversicherung für die Krankenversicherung) von der Rente einzubehalten sind.
Im Einzelfall ist es möglich, dass durch den Bezug einer gesetzlichen Rente eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht (wieder) entsteht. Bezüglich der einzelnen Voraussetzungen und bezüglich des konkreten Sachverhaltes Ihrer Frau erkundigen Sie sich jedoch bitte bei Ihrer Krankenkasse.