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Experten-Antwort

Freiwillige Krankenversicherung

von Anton18.11.2010 | 13:40
1502 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frau ist bei der GKV über mich familienversichert. Nun bekommt sie ab Ende 2011 eine private Rente von ca. 400 Euro mtl. über eine Rentenversicherung ausbezahlt. Da ihr Einkommen dadurch die Grenze von 365 Euro übersteigt, wird sie sich wohl freiwillig versichern müssen. Nun meine Frage: Ab Jan. 2014 bekommt meine Frau mtl. eine gesetzlich Altersrente von ca. 200 Euro. Kann sie dann wieder in die Pflichtversicherung der GKV zurück ? Die private Rente wäre dann ja bekanntlich nicht krankenversicherungspflichtig. Eine andere Option wäre evtl die Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch ich rate Ihnen, Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen, möchte aber noch ergänzen:

Ob ein Bezug einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslöst, prüft die Krankenkasse, die dann dem Rentenversicherungsträger mitteilt, ob die Eigenanteile des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung (als sogenanntes "Auftragsgeschäft" von der Rentenversicherung für die Krankenversicherung) von der Rente einzubehalten sind.

Im Einzelfall ist es möglich, dass durch den Bezug einer gesetzlichen Rente eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht (wieder) entsteht. Bezüglich der einzelnen Voraussetzungen und bezüglich des konkreten Sachverhaltes Ihrer Frau erkundigen Sie sich jedoch bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Falsches Forumam 18.11.2010 | 14:12
Da sie sich hier in einem Forum der Rentenversicherung befinden, ist die Frage nach der Krankenversicherungspflicht natürlich logischerweise völlig deplaziert. Fragen zur Krankenversicherungspflicht beantworten die sogenannten Krankenkassen. Das sind Institutionen, die für die Krankenversicherung hier in Deutschland zuständig sind. Die Rentenversicherung kann logischerweise keine Angaben zur Mitgliedschaft hinsichtlich Plficht oder Freiwillig machen. Wenden Sie sich einfach an die Krankenkasse, und innerhalb weniger Sekinden haben sie eine Antwort.
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