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Experten-Antwort

Freiwillige Mitgliedschaft / Krankenkassenbeiträge

von Manfred13.04.2026 | 16:29
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 57 Jahre alt und habe bislang keine Versicherungspflicht in der DRV. Da ich eine gesetzliche Rente benötige um später Mitglied der KVdR zu sein, habe ich mich entschlossen jetzt noch fünf Jahre freiwillig den Mindestbeitrag zu bezahlen um mit 67 eine gesetzliche Rente zu bekommen. Da ich einen GdB von 70% habe, würde ich gerne früher in Rente gehen. Seitens des Bayrischen Versorgungswerks, meinem Rentenversicherungsträger, wäre das ja möglich. Dann müsste ich aber wohl erstmal freiwilliges Mitglied in der KVdR sein. Hier meine Fragen: - Kann ich dann mit Erhalt der gesetzlichen Rente mit 67 dann in die Pflichtmitgliedschaft der KVdR wechseln? - Kann ich aufgrund meines GdB die Rente der DRV auch früher erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Prüfung der Voraussetzungen der KVdR, obliegt der zuständigen Krankenkasse. Dies ist in der Regel die letzte gesetzliche Krankenkasse. Sofern sie bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren, obliegt die Prüfung der AOK. Die Deutsche Rentenversicherung ist für diese Prüfung nicht zuständig. 
Sofern Sie die 5 Jahre (60 Kalendermonate) mit freiwilligen Beiträgen einzahlen, können Sie einen Anspruch auf die Regelaltersrente erwerben. 
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen benötigen Sie jedoch zusätzlich zu der Schwerbehinderung (GdB 50 oder höher) 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. Ob Sie diese erfüllen (können) kann pauschal nicht beantwortet werden. 
Wir empfehlen diesbezüglich das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. 
In diesem Zusammenhang kann dann auch geklärt werden, wie hoch die zu zahlenden Beiträge ausfallen und was im Anschluss an Rente erwartet werden kann. 
 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Mondkindam 13.04.2026 | 16:47
1) das klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, die entscheidet darüber 2)Nein, dafür bräuchten Sie eine Versicherungszeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zeiten beim Versorgungswerk zählen da nicht dazu.
Krankenkassenrecht macht die Rentenversicherung nichtam 13.04.2026 | 16:55
Mit Verlaub, Sie sind wirklich komplett uninformiert. Um als gesetzlicher Rentner in die KVdR (KRANKENkasse der Rentner) zu kommen, müssen Sie in der 2. Hälfte Ihres GESAMTEN Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Wenn Sie das nicht erfüllen, können Sie sich im Alter nur freiwillig gesetzlich krankenversichern, aber kommen nicht in die KVdR. Das stellt die Krankenkasse fest, aber nicht die Rentenversicherung! Sollten Sie bis jetzt privat krankenversichert gewesen sein, kommen Sie mit 57 Jahren aber auch kaum mehr in die gesetzliche Krankenversicherung ( was auch nur gerecht wäre). Die Art der Krankenversicherung hat im Übrigen rein gar nichts damit zu tun, ob und wann man eine gesetzliche Altersrente von der DRV bekommt. Mit einem GdB von mindestens 50 bekommt man nur dann eine vorgezogene Altersrente, wenn man mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit vorweisen kann. Das ist bei Ihnen ja aber offensichtlich nicht der Fall. Vergessen Sie das also mit freiwilligen Einzahlungen in die Rentenversicherung. Außer Sie wollen im Alter von frühestens 65 Jahren eine mickrige Schwerbehindertenrente bekommen aus 5 Jahren Rentenbeiträgen. Und in die KVdR kämen Sie deswegen natürlich auch nicht, siehe oben, da Sie ja offensichtlich die Bedingung dafür nicht erfüllen.
Mensch Manne!am 13.04.2026 | 16:58
Krankenversicherung der Rentner (KVdR): https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/ Das wird wohl nichts...
Vermutlich nichtam 13.04.2026 | 17:58
Sie müssten vom Beginn ihrer Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag in der zweiten Hälfte mindestens 9/10 el gesetzlich versichert gewesen sein, um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Da werden nur 5 Jahre nicht helfen. Und bitte verwechseln Sie nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die EMR mit der Krankenversicherung der Rentner. Die Krankenversicherung der Rentner ist die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat nichts mit der EMR zu tun.
KKam 13.04.2026 | 18:34
Das hätten Sie wohl gerne. Peinlich wie uninformiert und naiv Sie sind, daher wohl auch die Fragestellung in einem anonymen Forum. Sie kommen nicht mehr in die KVdR! Eine Rückfrage bei einer gesetzlichen Krankenkasse wird Ihnen das bestätigen.
Lisaam 13.04.2026 | 22:28
Manfred schreibt ja nur, dass er kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Er kann trotzdem in der GKV sein und falls er tatsächlich noch eine Rente aus der gesetzlichen RV durch freiwillige Einzahlungen erhalten kann, steht ihm ab Erhalt dieser Rente auch die KVdR offen, falls er zu 90% in der 2. Hälfte des Erwerbslebens in der GKV war. Wenn er die Rente aus dem Versorgungswerk schon früher bezieht, so ist er erstmal freiwillig versichert in der GKV, falls er GKV Mitglied ist. Sollte er PKV versichert sein, so dürfte ein Wechsel in die GKV nicht möglich sein, dann werden freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche RV auch nicht helfen. Wechsel von der freiwilligen Versicherung in der GKV in die KVdR ab Bezug der gesetzlichen Rente ist möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Komisch!am 14.04.2026 | 14:59
Ach tatsächlich? Ich lese nur Wiederholungen anderer Antworten, die Sie nicht weiterbringen werden.
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