Die Prüfung der Voraussetzungen der KVdR, obliegt der zuständigen Krankenkasse. Dies ist in der Regel die letzte gesetzliche Krankenkasse. Sofern sie bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren, obliegt die Prüfung der AOK. Die Deutsche Rentenversicherung ist für diese Prüfung nicht zuständig.
Sofern Sie die 5 Jahre (60 Kalendermonate) mit freiwilligen Beiträgen einzahlen, können Sie einen Anspruch auf die Regelaltersrente erwerben.
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen benötigen Sie jedoch zusätzlich zu der Schwerbehinderung (GdB 50 oder höher) 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. Ob Sie diese erfüllen (können) kann pauschal nicht beantwortet werden.
Wir empfehlen diesbezüglich das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.
In diesem Zusammenhang kann dann auch geklärt werden, wie hoch die zu zahlenden Beiträge ausfallen und was im Anschluss an Rente erwartet werden kann.