Hallo Jochen,
ob und in welcher Höhe die Zahlung freiwilliger Beiträge für die entstandene Lücke von 3 Monaten sinnvoll und rentabel sein könnte, kann eigentlich allenfalls unter Berücksichtigung Ihrer gesamten bisherigen Erwerbsbiografie anhand Ihres Versicherungskontos beurteilt werden. Eine pauschale Beurteilung ist hier aus meiner Sicht weder zielführend noch sinnvoll. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren und sich hier individuell zu dieser Frage beraten zu lassen.
Hinsichtlich der Frage zur Höhe der Beiträge bzw. Entgeltpunkte für die Zeit des Arbeitslosengeldbezugs verweise ich auf die zutreffende Antwort von „****“.