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Experten-Antwort

Freiwillige Nachversicherung sinnvoll?

von Jochen23.10.2015 | 08:26
1158 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bin 38 Jahre und war jetzt gerade zehn Jahre abhängig beschäftigt also pflichtversichert bis 30.06 diesen Jahres. Dann habe ich eine dreimonatige Reiseauszeit genommen. Seit 01.10 beziehe ich ALG1. Ist es sinnvoll diese 3 Monate mit dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro nachzuversichern, um keine Lücken zu bekommen? Ich habe mal gehört, dass es unter Umständen auch negativ sein kann, da ich relativ gut verdient habe und somit ein geringer Mindestbeitrag einen bislang hohen Durchschnittswert senkt? Eine weitere kurze Frage: Verhält es sich beim ALG 1 analog zum Arbeitsentgelt, also je höher der Satz bzw. das Gehalt desto mehr Entgeltpunkte gibt es oder ist der von der Arbeitsagentur entrichtete Pflichtbeitrag pauschal für jeden gleich? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen,

ob und in welcher Höhe die Zahlung freiwilliger Beiträge für die entstandene Lücke von 3 Monaten sinnvoll und rentabel sein könnte, kann eigentlich allenfalls unter Berücksichtigung Ihrer gesamten bisherigen Erwerbsbiografie anhand Ihres Versicherungskontos beurteilt werden. Eine pauschale Beurteilung ist hier aus meiner Sicht weder zielführend noch sinnvoll. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren und sich hier individuell zu dieser Frage beraten zu lassen.

Hinsichtlich der Frage zur Höhe der Beiträge bzw. Entgeltpunkte für die Zeit des Arbeitslosengeldbezugs verweise ich auf die zutreffende Antwort von „****“.

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3 Antworten

****am 23.10.2015 | 10:41
Nachtrag: Freiwillige Beiträge für 2015 dürfen sie nur bis zum 31.03.2016 zahlen!!!!
****am 23.10.2015 | 09:43
Frage: Ist es sinnvoll diese 3 Monate mit dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro nachzuversichern, um keine Lücken zu bekommen? Grundsätzlich ja, denn sie wissen ja nicht ob ihnen die 3 Monate irgend wann in der Zukunft fehlen bei der Ermittlung der Wartezeit von 35 oder 45 Jahren. Frage: Ich habe mal gehört, dass es unter Umständen auch negativ sein kann, da ich relativ gut verdient habe und somit ein geringer Mindestbeitrag einen bislang hohen Durchschnittswert senkt? Das ist richtig, genauso können hohe freiwillige Beiträge den Durchschnittswert auch erhöhen. Frage: Verhält es sich beim ALG 1 analog zum Arbeitsentgelt, also je höher der Satz bzw. das Gehalt desto mehr Entgeltpunkte gibt es oder ist der von der Arbeitsagentur entrichtete Pflichtbeitrag pauschal für jeden gleich? Das AA meldet als RV-pflichtiges Entgelt 80% der Bemessungsgrundlage des ALG, je höher das EK bis zur BBG vor der Arbeitslosigkeit war um so höher ist das vom AA an die RV gemeldete Entgelt. Das Netto- ALG wird nicht gemeldet.
_icham 23.10.2015 | 10:55
Ihre Reiseauszeit ist eine Lücke in der Rentenversicherung Verdienst in diesem Zeitraum ist daher 0 EUR d.h. mit dem Mindestbetrag (84,15 EUR mtl) - liegt der fiktive Verdienst bei 450 EUR mtl (Mindestbeiträge wirken sich u.U negativ für den Durchschnittsverdienst aus, wenn Sie neben Arbeitslosengeld II gezahlt werden, oder zwischen dem 16.-17. Lebensjahr, nicht jedoch beim Lücken füllen
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