Hallo Hug,
eine Aufstockung von Pflichtbeiträgen durch die Zahlung freiwilliger Beiträge ist prinzipiell nicht möglich.
Soweit Sie für zurückliegende Zeiträume freiwillige Beiträge zahlen möchten, ist zu beachten, dass diese regelmäßig nur bis zum 31.03. eines Jahres für das vorangegangene Jahr gezahlt werden können.
Ansonsten bleiben nur die von „****“ und „senf dazu“ dargestellten Optionen. Hierzu sollten Sie sich bei Interesse individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe beraten lassen.