Hallo Berkatal2180,
liegt bei dem GGF kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, so ist er selbstständig und hat die Möglichkeit die Versicherungspflicht auf Antrag nach § 4 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch - (SGB VI) z.B. mit dem monatlichen Regelbeitrag zu wählen.
Die Versicherungspflicht beginnt gem. § 4 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt.
Den Antrag finden Sie unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0020.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=v0020