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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenbeiträge

von Sonja21.03.2019 | 06:03
117 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich möchte nächstes Jahr mit 60 Jahren aufhören zu arbeiten und dann bis zu meinem offiziellen Renteneintritt 2023 freiwillige Beiträge entrichten, damit ich trotzdem meine berechnete ca.-Rente erhalte. Geht das so? Und könnte ich trotzdem einen 450 €-Job annehmen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2019 | 15:15

Hallo User Sonja,

wie die User bereits gesagt haben, ist eine freiwillige Beitragsleistung möglich. Damit Sie Ihre Ca.-Rente auch später bekommen, müssten Sie Beiträge in Höhe der derzeitigen Pflichtbeiträge zahlen. Zu beachten ist außerdem, dass Sie den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zu zahlen haben.

Wenn Sie gleichzeitig einen Minijob ausüben möchten, müssen Sie auf die Versicherungspflicht verzichten.

Der Tipp von User senf-dazu ist nicht schlecht. Machen Sie einen Termin in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie sich zu den genannten Möglichkeiten beraten. Einen Beratungsstellensucher finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

6 Antworten

DRVam 21.03.2019 | 06:58
Grundsätzlich ist das möglich, wobei Sie mit den freiwilligen Beiträgen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge selbst zahlen müssen. Zu beachten ist dann auch, dass Sie sich dann im Minijob von der Versicherungspflicht befreien lassen müssen.
senf-dazuam 21.03.2019 | 08:46
Alternativ zahlen Sie in die Rentenversciherung ein, um den Abschlag für die Rente mit 63 auszugleichen und steigern mit dem Minijob noch ein wenig die Rente. In der Beratung kann man mal durchrechnen, was sich eher lohnt.
chiam 25.03.2019 | 18:38
Ein Minijob ist zunächst einmal versicherungspflichtig; d.h. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 3,6%, und zusammen mit den 15% des Arbeitgebers ergeben sich Pflichtbeitragszeiten mit einkommensentsprechend wenigen Entgeltpunkten. Eine Pflichtversicherung schließt die gleichzeitige Zahlung von freiwilligen Beiträgen aus. Bei einem Minijob kann man aber auf die Versicherungspflicht verzichten, durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Dann sind freiwillige Beiträge wiederum möglich.
Sonjaam 25.03.2019 | 18:04
Vielen Dank, so hatte ich es erwartet. Was ich noch nicht verstanden habe: von welcher Versicherungspflicht muss ich mich befreien lassen, für den Minijob oder die freiwilligen Beiträge? MfG Sonja
İlkay Gündoğanam 25.03.2019 | 18:37
Sonja schrieb

Vielen Dank, so hatte ich es erwartet. Was ich noch nicht verstanden habe: von welcher Versicherungspflicht muss ich mich befreien lassen, für den Minijob oder die freiwilligen Beiträge?

MfG

Sonja

Hallo Sonja! Bei dem Mini-Job müssen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das müssten Sie Ihrem Arbeitgeber entsprechend mitteilen. Nur dann sind Sie nämlich berechtigt freiwillige Beiträge zu zahlen. Versicherungspflichtiger Mini-Job und gleichzeitig freiwillige Beiträge ist nämlich gar nicht möglich. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Mit freundlichen Grüßen Ihr İlkay Gündoğan
Modi1969am 26.03.2019 | 10:30
Hallo, Sie sollten vor Ihrer Entscheidung, sich bei Minijob von der RV-Pflicht befreien zu lassen, mehrgleisig denken: Zunächst sichert Ihnen der versicherungspflichtige Minijob ggf. einen bestehenden Erwerbsminderungsrentenanspruch oder baut diesen auf , was bei nur freiwilliger Beitragszahlung nur in bestimmten Fallkonstellatiionen möglich ist. Des Weiteren könnten Sie bei vers.pgflichtigem Minijob auch Ihre Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter steigern (auf kleinem Niveau, aber immerhin - Verzicht auf Vers.freiheit wegen Altersvollrentenbezugs...). Sollten Sie irgendwann Witwe werden, hätte der vers.pflichtige Minijob eine bessere Einkommensanrechnung (Pauschalabzug ..)als der versicherungsfreie Minijob zu Folge; d.h. die Witwenrente würde ggf. weniger stark gekürzt. Königsweg: Sie lassen den Minijob versicherungspflichtig und gleichen Ihre Rentenabschläge so weit aus, dass die "Wunschrente" mit 63 rauskommt. Steuerlich ist es egal, ob sie Ausgleich Minderung oder freiwillige Beitragszahlung machen; in beiden Fällen reduzieren Sie durch die Einzahlungen Ihr zu versteuerndes Einkommen. Unterschiede bei der Rentenberechnung (Ausgleich/freiwillige Beiträge) ergeben sich aus der Rentenformel; dies würde hier aber cden Rahmen sprengen... Sie sollten sich auf jeden Fall in einer Beratungsstelle der DRV beraten lassen., bevor Sie eine evtl. falsche Entscheidung treffen..
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