Hallo Beamter,
KSC und W*lfgang haben ihre Frage sehr gut beantwortet. Wir schließen uns den Antworten an.
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Hallo Beamter,
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Rentenleistungen aus freiwilligen Beiträgen werden nicht auf die Pension angerechnet. Trotzdem ist dieser Weg aus Gründen der Amortisierung Unsinn.Nein! Sie können für 2020 12 Beiträge zahlen und dann 21-24 auch je 12 Beiträge. Dann haben Sie ab 01.01.25 einen Rentenanspruch weil im Dezember 2024 60 Beiträge vorhanden sind.Vergessen Sie den Quatsch - was soll das bringen? Kostet ca 5000 € für dann etwa 30 € Monatsrente.........Ergänzend: Bei max. möglichen Höchstbeiträgen von gut 77.000 € für die 5 Jahre erhält er eine Rente von rd. 350 €. Vorteile: - ggf. steuermindernde Altersvorsorgebeiträge - die Rente ist nur zu "85%" steuerpflichtig, während die ggf. volle Anrechnung der Rente auf die Pension deren steuerpflichtigen Anteil 'absenkt' - Beitragszuschuss zur vmtl. PKV von rd. 27 €, nicht auf die Pension anrechenbar Nachteile: - die 77.000 € sind erstmal weg, für sehr lange Zeit. Was dann den sich ggf. allein als 'Vorteil' verbleibenden Beitragszuschuss in rd. 240 Jahren lohnen würde - akzeptable, oder? ;-) Gruß w.
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