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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenbeiträge?

von Hysterie22.09.2022 | 19:25
90 Ansichten
14 Antworten
Hallo Ich habe einen Rentenbescheid erhalten und bekomme rückwirkend ab Januar eine volle EM-Rente, die bis Herbst nächstes Jahr befristet ist. Ich habe den Antrag vor gut 1,5 Jahren, nach einer schweren Erkrankung gestellt. Anfang des Jahres habe ich wieder angefangen zu arbeiten, obwohl ich noch Anspruch auf Krankengeld gehabt hätte. Ich hatte noch 65 Tage Urlaub abzufeiern und war bis Anfang Juli insgesamt wieder 12 Wochen krank. Von 171 Arbeitstagen habe ich nur 29 Tage effektiv gearbeitet, an manchen Tagen nicht mal die vollen 8 Stunden. Nun hat sich mein Gesundheitszustand wieder verschlimmert. Ich war wieder im Krankenhaus und habe den Bescheid kurz vor Antritt einer AHB bekommen. Da ich ja normal verdient habe, mit Lohnfortzahlung und bezahltem Urlaub, bekomme ich 0 Euro Rente im Monat, bis zur nächsten Beurteilung der Zuverdienstgrenze. Das ist natürlich fürchterlich, weil ich nicht so viele Rücklagen habe. Nun kann ich durch Gutachtenerstellung für Gerichte Geld verdienen. Dafür kann ich immer mal wieder für 1 Stunde an den PC, das scheint mir hoffentlich machbar. Frage: muss ich da von dem Einkommen Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Muss ich Freiwillige Beiträge bezahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.09.2022 | 14:39

Hallo Hysterie,

grundsätzlich können auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente freiwillige Beiträge entrichten, wenn hierfür eine konkrete Berechtigung vorliegt und freiwillige Beiträge innerhalb der hierfür maßgeblichen Fristen und Höhe entrichtet werden.

Bei der von Ihnen angesprochenen Fallkonstellation wäre deshalb vorab beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu klären, für welche Zeiträume die Zahlung freiwilliger Beiträge zulässig ist bzw. ob die zeitgleich neben der Erwerbsminderungsrente ausgeübte Tätigkeit der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegt. Diese Frage kann mangels Einsicht in alle hierfür entscheidungserheblichen Unterlagen im Rahmen dieses Forums nicht verbindlich geprüft oder beantwortet werden. Würde aber die zeitgleich von Ihnen neben der Erwerbsminderungsrente ausgeübte Tätigkeit der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen, so bestünde insoweit keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung.

Um Ihre Frage zur Berechtigung und Rentabilität einer freiwilligen Beitragszahlung verbindlich zu klären, empfehlen wir Ihnen, sich unter Vorlage aller hierfür relevanten Unterlagen an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Ihre weitere Frage, ob für eine neben einer Erwerbsminderungsrente ausgeübte Tätigkeit bzw. dem hierbei erzielten Einkommen Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten sind, ist von der zuständigen Krankenkasse zu klären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

KSCam 22.09.2022 | 19:40
Über Steuern entscheiden die Finanzämter, beraten ist das Geschäft von steuerberatenden Stellen. Ob das KV pflichtig ist, entscheidet Ihre Krankenkasse. Wenn Sie ab und an mal ne Stunde Gutachten schreiben, spielt sich das wahrscheinlich im Bereich der Geringfügigkeit ab und RV Beiträge dürften da nicht anfallen (allerdings fehlen Angaben zum genauen Zeitaufwand und Verdienst). Freiwillige Beiträge könnten Sie als EM Rentner prinzipiell zahlen - das wird sich aber in aller Regel nicht rechnen. Konkreteres können Sie im Forum auf diese "magere Informationslage" nicht erwarten, schönen Abend
Maikam 22.09.2022 | 21:58
Bekommen Sie dann nicht ab Januar 2023 wieder Rente. Ggf. Rückwirkend? In 2023 haben Sie doch keinen Hinzuverdienst?
Maikam 22.09.2022 | 22:02
Und hätte man nicht die Rente ablehnen können? Müssen Sie sich jetzt selbst Krankenversichern ohne Einkommen? Wenn das bei mir auch so kommt, muss ich die Rente ablehnen, denn ohne Geld geht es nicht.
Hysterieam 22.09.2022 | 23:16
Maik schrieb

Bekommen Sie dann nicht ab Januar 2023 wieder Rente. Ggf. Rückwirkend? In 2023 haben Sie doch keinen Hinzuverdienst?

Die Hinzuverdienstgrenze wird erst im Juli berechnet. Dann wird also das nächste Jahr berechnet. Eventuell bekomme ich die Rente bis Januar 23 rückwirkend erstattet. Aber dieses Jahr steht mir nichts zu.
Abschlägeam 22.09.2022 | 23:30
Hysterie schrieb

Die Hinzuverdienstgrenze wird erst im Juli berechnet.

Dann wird also das nächste Jahr berechnet. Eventuell bekomme ich die Rente bis Januar 23 rückwirkend erstattet.

Aber dieses Jahr steht mir nichts zu.

Bekommen Sie dann nicht ab Januar 2023 wieder Rente. Ggf. Rückwirkend? In 2023 haben Sie doch keinen Hinzuverdienst?
Die Hinzuverdienstgrenze wird erst im Juli berechnet. Dann wird also das nächste Jahr berechnet. Eventuell bekomme ich die Rente bis Januar 23 rückwirkend erstattet. Aber dieses Jahr steht mir nichts zu.
Wenn aber die Differenz zwischen bisherigem Gehalt (inkl. Krankengeld etc.) des Jahres 2022 und dem neuen Gehalt (nur ein paar Gutachten) mehr als 10% Unterschied ausmacht, müssen Sie nicht bis Juli warten, bis neu berechnet wird, sondern können/sollten dies zeitnah Ihrer zuständigen DRV mitteilen, dann muss diese Änderung auch bereits vorher (ab Januar 2023) berücksichtigt werden. Klären Sie das mal lieber rechtzeitig mit der zuständigen DRV :-)
Hysterieam 22.09.2022 | 23:29
Maik schrieb

Und hätte man nicht die Rente ablehnen können? Müssen Sie sich jetzt selbst Krankenversichern ohne Einkommen?

Wenn das bei mir auch so kommt, muss ich die Rente ablehnen, denn ohne Geld geht es nicht.

Ich hab mir das auch schon überlegt die Rente abzulehnen und meine Arbeitszeit dafür zu reduzieren. Aber ich bin zu krank. Ich habe mich überschätzt, als ich wieder angefangen habe zu arbeiten dieses Jahr . Ich schaue, dass ich so viel arbeite wie ich halt eben kann. Das werden nächstes Jahr nicht mehr als 1 bis 2 Stunden täglich sein. Mehr Gutachtensaufträge werde ich sicherlich nicht bekommen, wenn überhaupt. Wenn das die Hinzuverdienstgrenze wieder überschreitet, ist das halt so. Dann bekomme ich keine Rentenzahlungen, habe aber entsprechendes Einkommen. Nur dieses Jahr bekomme ich nichts mehr, wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mehr Rücklagen gebildet. Ich hab mich einfach überschätzt und dachte ich könnte wieder Vollzeit arbeiten. Hatte bis August einen guten Verdienst obwohl ich nicht viel gearbeitet hab ( Lohnfortzahlung für 12 Wochen, Urlaub 65 Tage) Das war ja gerade meine Frage ob ich Renten- und Krankenversicherung davon zahlen muss, wenn ich arbeite neben der EM- Rente
Maikam 22.09.2022 | 23:35
Muss man sich selber Krankenversichern, wenn die Rente auf 0 gekürzt wird? Kriegt man da trotzdem den halben Zuschuss?
Hysterieam 22.09.2022 | 23:38
Abschläge schrieb

Bekommen Sie dann nicht ab Januar 2023 wieder Rente. Ggf. Rückwirkend? In 2023 haben Sie doch keinen Hinzuverdienst?[/quote]

Die Hinzuverdienstgrenze wird erst im Juli berechnet.

Dann wird also das nächste Jahr berechnet. Eventuell bekomme ich die Rente bis Januar 23 rückwirkend erstattet.

Aber dieses Jahr steht mir nichts zu.[/quote]

Wenn aber die Differenz zwischen bisherigem Gehalt (inkl. Krankengeld etc.) des Jahres 2022 und dem neuen Gehalt (nur ein paar Gutachten) mehr als 10% Unterschied ausmacht, müssen Sie nicht bis Juli warten, bis neu berechnet wird, sondern können/sollten dies zeitnah Ihrer zuständigen DRV mitteilen, dann muss diese Änderung auch bereits vorher (ab Januar 2023) berücksichtigt werden.

Klären Sie das mal lieber rechtzeitig mit der zuständigen DRV :-)

Die Hinzuverdienstgrenze wird erst im Juli berechnet. Dann wird also das nächste Jahr berechnet. Eventuell bekomme ich die Rente bis Januar 23 rückwirkend erstattet. Aber dieses Jahr steht mir nichts zu.
Wenn aber die Differenz zwischen bisherigem Gehalt (inkl. Krankengeld etc.) des Jahres 2022 und dem neuen Gehalt (nur ein paar Gutachten) mehr als 10% Unterschied ausmacht, müssen Sie nicht bis Juli warten, bis neu berechnet wird, sondern können/sollten dies zeitnah Ihrer zuständigen DRV mitteilen, dann muss diese Änderung auch bereits vorher (ab Januar 2023) berücksichtigt werden. Klären Sie das mal lieber rechtzeitig mit der zuständigen DRV :-)
Oh, Danke, wertvoller Hinweis
Maik am 23.09.2022 | 00:15
Ja, ich meine in den Monaten zum Beispiel September bis Dezember, wenn das Arbeitseinkommen wegfällt und man trotzdem null Euro Rente bekommt, weil man bis August viel zu viel verdient hat. Ich befürchte, dann muss man auch noch Krankenversicherung jeden Monat selber bezahlen oder bleibt man dann krankenversichert? Das frage ich bei der Krankenkasse.
Abschlägeam 22.09.2022 | 23:49
Maik schrieb

Muss man sich selber Krankenversichern, wenn die Rente auf 0 gekürzt wird? Kriegt man da trotzdem den halben Zuschuss?

hmmm... 50 % von 0,00 EUR ergibt??? Und wenn die Rente tatsächlich auf 0,00 EUR gekürzt wird, erfolgt dies doch vermutlich aufgrund eines zu hohen anderen Einkommens. Sofern dies ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen ist, wäre man dadurch krankenversichert. Für alle anderen Fälle (selbstständige Tätigkeit, Kapitalerträge etc.), fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nach, was dafür dann bezahlt werden müsste.
Abschlägeam 23.09.2022 | 00:34
Maik schrieb

Ja, ich meine in den Monaten zum Beispiel September bis Dezember, wenn das Arbeitseinkommen wegfällt und man trotzdem null Euro Rente bekommt, weil man bis August viel zu viel verdient hat. Ich befürchte, dann muss man auch noch Krankenversicherung jeden Monat selber bezahlen oder bleibt man dann krankenversichert? Das frage ich bei der Krankenkasse.

Es ist immer etwas schwieriger, zu antworten, wenn sich 'jemand' an eine andere Frage 'dranhängt' :-( Also grundsätzlich: Fragen zu Beitragspflicht Krankenversicherung bei der KK stellen. Und aber warum fällt bei Ihnen das Arbeitseinkommen weg? Dann könnte dennoch zum Tragen kommen, dass die Rente auch vorzeitig neu berechnet werden muss und nicht erst zur Spitzabrechnung , die immer zum 01.07. eines Jahres stattfindet. Hier müssten Sie sich dann zeitnah an die zuständige DRV wenden, damit Lücken vorzeitig geschlossen werden können, d.h. vorzeitig neu berechnet werden kann. Und welche Rente beziehen Sie derzeit? Es könnte evtl. hilfreich sein, (auch für den morgen antwortenden 'Experten', hierzu einen eigenen neuen Beitrag zu erstellen :-) (Sind Sie 'Maik', der heute auch wegen Teil-EM-Rente mit Überstunden fragte? Da fällt doch dann erst einmal die EM-Rente nicht weg, und anscheinend auch nicht das Arbeitseinkommen)
Hysterieam 23.09.2022 | 09:39
Abschläge schrieb

Es ist immer etwas schwieriger, zu antworten, wenn sich 'jemand' an eine andere Frage 'dranhängt' :-(

Also grundsätzlich: Fragen zu Beitragspflicht Krankenversicherung bei der KK stellen.

Und aber warum fällt bei Ihnen das Arbeitseinkommen weg? Dann könnte dennoch zum Tragen kommen, dass die Rente auch vorzeitig neu berechnet werden muss und nicht erst zur Spitzabrechnung , die immer zum 01.07. eines Jahres stattfindet. Hier müssten Sie sich dann zeitnah an die zuständige DRV wenden, damit Lücken vorzeitig geschlossen werden können, d.h. vorzeitig neu berechnet werden kann. Und welche Rente beziehen Sie derzeit?

Es könnte evtl. hilfreich sein, (auch für den morgen antwortenden 'Experten', hierzu einen eigenen neuen Beitrag zu erstellen :-)

(Sind Sie 'Maik', der heute auch wegen Teil-EM-Rente mit Überstunden fragte? Da fällt doch dann erst einmal die EM-Rente nicht weg, und anscheinend auch nicht das Arbeitseinkommen)

Ja, ich meine in den Monaten zum Beispiel September bis Dezember, wenn das Arbeitseinkommen wegfällt und man trotzdem null Euro Rente bekommt, weil man bis August viel zu viel verdient hat. Ich befürchte, dann muss man auch noch Krankenversicherung jeden Monat selber bezahlen oder bleibt man dann krankenversichert? Das frage ich bei der Krankenkasse.
Es ist immer etwas schwieriger, zu antworten, wenn sich 'jemand' an eine andere Frage 'dranhängt' :-( Also grundsätzlich: Fragen zu Beitragspflicht Krankenversicherung bei der KK stellen. Ich bekomme rückwirkend eine volle EM-Rente rückwirkend ab Januar diesen Jahres, befristet bis Herbst nächsten Jahres. Ich hatte dieses Jahr Lohnfortzahlung bei zweimal 6 Wochen Krankheit und 65 Tage Urlaub. Ich arbeitete als Krankenschwester. Seit ich den Rentenbescheid bekommen habe, arbeite ich nicht mehr, weil mein Arbeitgeber mich verständlicherweise nicht mehr will, weil ich selbst an den 29 Tagen, die ich dieses Jahr gearbeitet habe, fast nie den ganzen Tag durchgehalten habe. Deshalb ist bei mir die Hinzuverdienstgrenze derart überschritten, dass mein monatlicher Rentenbetrag 0 Euro im Monat beträgt. Da ich kaum Rücklagen habe, denke ich jetzt auf selbständiger Basis, mit Gutachtenerstellung dazuzuverdienen. Meine Frage war, ob ich von diesem Zuverdienst Renten- und Krankenversicherung abführen muss. Besteuern muss ich Das zusätzliche Einkommen ja sowieso. Und aber warum fällt bei Ihnen das Arbeitseinkommen weg? Dann könnte dennoch zum Tragen kommen, dass die Rente auch vorzeitig neu berechnet werden muss und nicht erst zur Spitzabrechnung , die immer zum 01.07. eines Jahres stattfindet. Hier müssten Sie sich dann zeitnah an die zuständige DRV wenden, damit Lücken vorzeitig geschlossen werden können, d.h. vorzeitig neu berechnet werden kann. Und welche Rente beziehen Sie derzeit? Es könnte evtl. hilfreich sein, (auch für den morgen antwortenden 'Experten', hierzu einen eigenen neuen Beitrag zu erstellen :-) (Sind Sie 'Maik', der heute auch wegen Teil-EM-Rente mit Überstunden fragte? Da fällt doch dann erst einmal die EM-Rente nicht weg, und anscheinend auch nicht das Arbeitseinkommen)
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