Hallo Hysterie,
grundsätzlich können auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente freiwillige Beiträge entrichten, wenn hierfür eine konkrete Berechtigung vorliegt und freiwillige Beiträge innerhalb der hierfür maßgeblichen Fristen und Höhe entrichtet werden.
Bei der von Ihnen angesprochenen Fallkonstellation wäre deshalb vorab beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu klären, für welche Zeiträume die Zahlung freiwilliger Beiträge zulässig ist bzw. ob die zeitgleich neben der Erwerbsminderungsrente ausgeübte Tätigkeit der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegt. Diese Frage kann mangels Einsicht in alle hierfür entscheidungserheblichen Unterlagen im Rahmen dieses Forums nicht verbindlich geprüft oder beantwortet werden. Würde aber die zeitgleich von Ihnen neben der Erwerbsminderungsrente ausgeübte Tätigkeit der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen, so bestünde insoweit keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung.
Um Ihre Frage zur Berechtigung und Rentabilität einer freiwilligen Beitragszahlung verbindlich zu klären, empfehlen wir Ihnen, sich unter Vorlage aller hierfür relevanten Unterlagen an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Ihre weitere Frage, ob für eine neben einer Erwerbsminderungsrente ausgeübte Tätigkeit bzw. dem hierbei erzielten Einkommen Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten sind, ist von der zuständigen Krankenkasse zu klären.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung