Hallo Hysterie,
grundsätzlich können auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente freiwillige Beiträge entrichten, wenn hierfür eine konkrete Berechtigung vorliegt und freiwillige Beiträge innerhalb der hierfür maßgeblichen Fristen und Höhe entrichtet werden.
Bei der von Ihnen angesprochenen Fallkonstellation wäre deshalb vorab beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu klären, für welche Zeiträume die Zahlung freiwilliger Beiträge zulässig ist bzw. ob die zeitgleich neben der Erwerbsminderungsrente ausgeübte Tätigkeit der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegt. Diese Frage kann mangels Einsicht in alle hierfür entscheidungserheblichen Unterlagen im Rahmen dieses Forums nicht verbindlich geprüft oder beantwortet werden. Würde aber die zeitgleich von Ihnen neben der Erwerbsminderungsrente ausgeübte Tätigkeit der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen, so bestünde insoweit keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung.
Um Ihre Frage zur Berechtigung und Rentabilität einer freiwilligen Beitragszahlung verbindlich zu klären, empfehlen wir Ihnen, sich unter Vorlage aller hierfür relevanten Unterlagen an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Ihre weitere Frage, ob für eine neben einer Erwerbsminderungsrente ausgeübte Tätigkeit bzw. dem hierbei erzielten Einkommen Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten sind, ist von der zuständigen Krankenkasse zu klären.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Bekommen Sie dann nicht ab Januar 2023 wieder Rente. Ggf. Rückwirkend? In 2023 haben Sie doch keinen Hinzuverdienst?
Die Hinzuverdienstgrenze wird erst im Juli berechnet.
Dann wird also das nächste Jahr berechnet. Eventuell bekomme ich die Rente bis Januar 23 rückwirkend erstattet.
Aber dieses Jahr steht mir nichts zu.
Wenn aber die Differenz zwischen bisherigem Gehalt (inkl. Krankengeld etc.) des Jahres 2022 und dem neuen Gehalt (nur ein paar Gutachten) mehr als 10% Unterschied ausmacht, müssen Sie nicht bis Juli warten, bis neu berechnet wird, sondern können/sollten dies zeitnah Ihrer zuständigen DRV mitteilen, dann muss diese Änderung auch bereits vorher (ab Januar 2023) berücksichtigt werden. Klären Sie das mal lieber rechtzeitig mit der zuständigen DRV :-)Bekommen Sie dann nicht ab Januar 2023 wieder Rente. Ggf. Rückwirkend? In 2023 haben Sie doch keinen Hinzuverdienst?Die Hinzuverdienstgrenze wird erst im Juli berechnet. Dann wird also das nächste Jahr berechnet. Eventuell bekomme ich die Rente bis Januar 23 rückwirkend erstattet. Aber dieses Jahr steht mir nichts zu.
Und hätte man nicht die Rente ablehnen können? Müssen Sie sich jetzt selbst Krankenversichern ohne Einkommen?
Wenn das bei mir auch so kommt, muss ich die Rente ablehnen, denn ohne Geld geht es nicht.
Bekommen Sie dann nicht ab Januar 2023 wieder Rente. Ggf. Rückwirkend? In 2023 haben Sie doch keinen Hinzuverdienst?[/quote]
Die Hinzuverdienstgrenze wird erst im Juli berechnet.
Dann wird also das nächste Jahr berechnet. Eventuell bekomme ich die Rente bis Januar 23 rückwirkend erstattet.
Aber dieses Jahr steht mir nichts zu.[/quote]
Wenn aber die Differenz zwischen bisherigem Gehalt (inkl. Krankengeld etc.) des Jahres 2022 und dem neuen Gehalt (nur ein paar Gutachten) mehr als 10% Unterschied ausmacht, müssen Sie nicht bis Juli warten, bis neu berechnet wird, sondern können/sollten dies zeitnah Ihrer zuständigen DRV mitteilen, dann muss diese Änderung auch bereits vorher (ab Januar 2023) berücksichtigt werden.
Klären Sie das mal lieber rechtzeitig mit der zuständigen DRV :-)
Oh, Danke, wertvoller HinweisDie Hinzuverdienstgrenze wird erst im Juli berechnet. Dann wird also das nächste Jahr berechnet. Eventuell bekomme ich die Rente bis Januar 23 rückwirkend erstattet. Aber dieses Jahr steht mir nichts zu.Wenn aber die Differenz zwischen bisherigem Gehalt (inkl. Krankengeld etc.) des Jahres 2022 und dem neuen Gehalt (nur ein paar Gutachten) mehr als 10% Unterschied ausmacht, müssen Sie nicht bis Juli warten, bis neu berechnet wird, sondern können/sollten dies zeitnah Ihrer zuständigen DRV mitteilen, dann muss diese Änderung auch bereits vorher (ab Januar 2023) berücksichtigt werden. Klären Sie das mal lieber rechtzeitig mit der zuständigen DRV :-)
Muss man sich selber Krankenversichern, wenn die Rente auf 0 gekürzt wird? Kriegt man da trotzdem den halben Zuschuss?
Ja, ich meine in den Monaten zum Beispiel September bis Dezember, wenn das Arbeitseinkommen wegfällt und man trotzdem null Euro Rente bekommt, weil man bis August viel zu viel verdient hat. Ich befürchte, dann muss man auch noch Krankenversicherung jeden Monat selber bezahlen oder bleibt man dann krankenversichert? Das frage ich bei der Krankenkasse.
Es ist immer etwas schwieriger, zu antworten, wenn sich 'jemand' an eine andere Frage 'dranhängt' :-(
Also grundsätzlich: Fragen zu Beitragspflicht Krankenversicherung bei der KK stellen.
Und aber warum fällt bei Ihnen das Arbeitseinkommen weg? Dann könnte dennoch zum Tragen kommen, dass die Rente auch vorzeitig neu berechnet werden muss und nicht erst zur Spitzabrechnung , die immer zum 01.07. eines Jahres stattfindet. Hier müssten Sie sich dann zeitnah an die zuständige DRV wenden, damit Lücken vorzeitig geschlossen werden können, d.h. vorzeitig neu berechnet werden kann. Und welche Rente beziehen Sie derzeit?
Es könnte evtl. hilfreich sein, (auch für den morgen antwortenden 'Experten', hierzu einen eigenen neuen Beitrag zu erstellen :-)
(Sind Sie 'Maik', der heute auch wegen Teil-EM-Rente mit Überstunden fragte? Da fällt doch dann erst einmal die EM-Rente nicht weg, und anscheinend auch nicht das Arbeitseinkommen)
Ja, ich meine in den Monaten zum Beispiel September bis Dezember, wenn das Arbeitseinkommen wegfällt und man trotzdem null Euro Rente bekommt, weil man bis August viel zu viel verdient hat. Ich befürchte, dann muss man auch noch Krankenversicherung jeden Monat selber bezahlen oder bleibt man dann krankenversichert? Das frage ich bei der Krankenkasse.Es ist immer etwas schwieriger, zu antworten, wenn sich 'jemand' an eine andere Frage 'dranhängt' :-( Also grundsätzlich: Fragen zu Beitragspflicht Krankenversicherung bei der KK stellen. Ich bekomme rückwirkend eine volle EM-Rente rückwirkend ab Januar diesen Jahres, befristet bis Herbst nächsten Jahres. Ich hatte dieses Jahr Lohnfortzahlung bei zweimal 6 Wochen Krankheit und 65 Tage Urlaub. Ich arbeitete als Krankenschwester. Seit ich den Rentenbescheid bekommen habe, arbeite ich nicht mehr, weil mein Arbeitgeber mich verständlicherweise nicht mehr will, weil ich selbst an den 29 Tagen, die ich dieses Jahr gearbeitet habe, fast nie den ganzen Tag durchgehalten habe. Deshalb ist bei mir die Hinzuverdienstgrenze derart überschritten, dass mein monatlicher Rentenbetrag 0 Euro im Monat beträgt. Da ich kaum Rücklagen habe, denke ich jetzt auf selbständiger Basis, mit Gutachtenerstellung dazuzuverdienen. Meine Frage war, ob ich von diesem Zuverdienst Renten- und Krankenversicherung abführen muss. Besteuern muss ich Das zusätzliche Einkommen ja sowieso. Und aber warum fällt bei Ihnen das Arbeitseinkommen weg? Dann könnte dennoch zum Tragen kommen, dass die Rente auch vorzeitig neu berechnet werden muss und nicht erst zur Spitzabrechnung , die immer zum 01.07. eines Jahres stattfindet. Hier müssten Sie sich dann zeitnah an die zuständige DRV wenden, damit Lücken vorzeitig geschlossen werden können, d.h. vorzeitig neu berechnet werden kann. Und welche Rente beziehen Sie derzeit? Es könnte evtl. hilfreich sein, (auch für den morgen antwortenden 'Experten', hierzu einen eigenen neuen Beitrag zu erstellen :-) (Sind Sie 'Maik', der heute auch wegen Teil-EM-Rente mit Überstunden fragte? Da fällt doch dann erst einmal die EM-Rente nicht weg, und anscheinend auch nicht das Arbeitseinkommen)
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