Hallo ABC,
Sie können die Zahlung auch in monatlichen Teilzahlungen vornehmen und dabei die Höhe der Teilzahlungen selbst bstimmen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Hallo ABC,
Sie können die Zahlung auch in monatlichen Teilzahlungen vornehmen und dabei die Höhe der Teilzahlungen selbst bstimmen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo ABC,
das Formular V0005 ist eine allgemeine Einzugsermächtigung für wiederkehrende Beträge. Da in diesem Formular die Höhe des einzuziehenden Betrages nicht angegeben wird, sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger formlos verständigen, wenn Sie Ihre regelmäßigen Teilzahlungen anpassen wollen. Verweisen sie dabei auf die bestehende Einzugsermächtigung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Guten Morgen ABC,
im Rahmen des Beratungsgesprächs in Ihrer örtlichen Auskunfts- und Beratungsstelle können Ihre Fragen zu Ihrer individuellen Situation erörtert werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ordnen wir die Sache: Ihre Themenüberschrift: "freiwillige Rentenbeiträge ab 50 Jahren - monatlich zahlbar? " lässt darauf schließen, dass sie Beitragszahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters meinen. (Formular V0210) Hier sind ab dem 01.07.2020 auch monatliche Zahlungen möglich, davor nur 2x im Jahr. Ihr geschriebener Kommentar bezieht sich wiederrum auf freiwillige Zahlungen (mit Formular V0060) Wie definieren sie bei ihrer tEMR "Teilzeitjob"? Etwa ein Midijob? Ein Midijob ist sozialversicherungspflichtig, damit können sie gleichzeitig keine freiwilligen Beiträge einzahlen.... ;-))) Gruß w.Das überlasse ich dann doch lieber Ihrem Gesellen @Makro hab genug damit zu tun meine Beiträge so zu formulieren, dass auch die größten Nörgler verstehen, was da steht ;-)))
Das überlasse ich dann doch lieber Ihrem Gesellen @Makro hab genug damit zu tun meine Beiträge so zu formulieren, dass auch die größten Nörgler verstehen, was da steht ;-)))Nachtrag: Was soll bei einer tEMR + Teilzeitjob den Beitragszahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters steuerlich entgegengesetzt werden? Und Amortisationszeitraum der Einzahlungen? Ausgleichszahlungen machen eventuell Sinn bei einer hohen Steuerbelastungen in der Berufsphase oder wenn steuerlich Abfindungszahlungen kompensiert werden sollen, oder wenn der AG (50% der AG Einzahlung sind dann steuerfrei §3 Nr.28 EStG die andere Hälfte vorteilhaft mit der Fünftelregelung versteuert) einen Teil der Abfindungssumme für den AN (nach §187a SGB VI) in die DRV einzahlt. Muss jeder für sich selber entscheiden.
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