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Experten-Antwort

freiwillige Rentenbeiträge ab 50 Jahren - monatlich zahlbar?

von ABC30.11.2021 | 08:26
172 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin, zum Ausgleich von Abschlägen wegen teilweiser Erwerbsminderung (mit Teilzeitjob) möchte ich über die nächsten Jahre monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ich bin 55 Jahre alt und habe mein Vermögen anderweitig angelegt. Daher meine Frage an die Experten: Ist auch eine monatliche Zahlung der jährlich möglichen Ausgleichsbeträge möglich? Oder muss die Ausgleichszahlung in einer Summe auf das Konto der DRV eingezahlt werden? Danke im voraus für Ihre Antworten.

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 30.11.2021 | 08:52

Hallo ABC,

Sie können die Zahlung auch in monatlichen Teilzahlungen vornehmen und dabei die Höhe der Teilzahlungen selbst bstimmen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 30.11.2021 | 09:57

Hallo ABC,

das Formular V0005 ist eine allgemeine Einzugsermächtigung für wiederkehrende Beträge. Da in diesem Formular die Höhe des einzuziehenden Betrages nicht angegeben wird, sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger formlos verständigen, wenn Sie Ihre regelmäßigen Teilzahlungen anpassen wollen. Verweisen sie dabei auf die bestehende Einzugsermächtigung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 02.12.2021 | 08:42

Guten Morgen ABC,

im Rahmen des Beratungsgesprächs in Ihrer örtlichen Auskunfts- und Beratungsstelle können Ihre Fragen zu Ihrer individuellen Situation erörtert werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Makroam 30.11.2021 | 08:37
sind auch monatlich zahlbar siehe Formular V0060 Punkt 4.2 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
ABCam 30.11.2021 | 08:54
Super, dankeschön. Ich möchte dann einmal zum 1.07. jeden Jahres die monatliche Rate anpassen. Genügt dann eine rechtzeitige, formlose Mittteilung an die DRV? Oder ist dann das Formular V0005 zu nutzen?
W°lfgangam 30.11.2021 | 21:56
Hallo ABC, Sie haben sich sicher/hoffentlich bestens informiert, ob das perspektivisch Sinn macht/Unsinn sein könnte?! Gruß w.
UHBam 30.11.2021 | 22:28
Hallo Wolfgang! Kannst Du dem Fragesteller nicht ein paar mehr clues geben, warum die Ausgleichszahlungen aus Deiner Sicht unsinnig sein könnten? Sicher etwas, das viele andere auch interessieren würde...? Gruß UHB
W°lfgangam 30.11.2021 | 23:14
NEIN! Bin hier nur just for fun und nicht auf blauen Dunst für ALLE (das können andere auch noch viel besser!) - und nicht im Büro für den Individualfall gecheckt <- da findet die örtliche Arbeit/Sachaufklärung/Beratung statt. Insofern können Sie/Andere vielleicht ein paar SV-Honigtröpfchen erwarten ... auf die Schnelle, für den schnellen/unflektierten Rat/Hinweis – ob das im Ergebnis immer richtig ist? – nun, das wird ggf. @Siehe hier *entscheiden ;-))) Gruß w.
Makroam 01.12.2021 | 06:18
... ;-))) Gruß w.
Das überlasse ich dann doch lieber Ihrem Gesellen @Makro hab genug damit zu tun meine Beiträge so zu formulieren, dass auch die größten Nörgler verstehen, was da steht ;-)))
Ordnen wir die Sache: Ihre Themenüberschrift: "freiwillige Rentenbeiträge ab 50 Jahren - monatlich zahlbar? " lässt darauf schließen, dass sie Beitragszahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters meinen. (Formular V0210) Hier sind ab dem 01.07.2020 auch monatliche Zahlungen möglich, davor nur 2x im Jahr. Ihr geschriebener Kommentar bezieht sich wiederrum auf freiwillige Zahlungen (mit Formular V0060) Wie definieren sie bei ihrer tEMR "Teilzeitjob"? Etwa ein Midijob? Ein Midijob ist sozialversicherungspflichtig, damit können sie gleichzeitig keine freiwilligen Beiträge einzahlen.
Makroam 01.12.2021 | 07:38
Zitat von Makro anzeigen
Das überlasse ich dann doch lieber Ihrem Gesellen @Makro hab genug damit zu tun meine Beiträge so zu formulieren, dass auch die größten Nörgler verstehen, was da steht ;-)))
Nachtrag: Was soll bei einer tEMR + Teilzeitjob den Beitragszahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters steuerlich entgegengesetzt werden? Und Amortisationszeitraum der Einzahlungen? Ausgleichszahlungen machen eventuell Sinn bei einer hohen Steuerbelastungen in der Berufsphase oder wenn steuerlich Abfindungszahlungen kompensiert werden sollen, oder wenn der AG (50% der AG Einzahlung sind dann steuerfrei §3 Nr.28 EStG die andere Hälfte vorteilhaft mit der Fünftelregelung versteuert) einen Teil der Abfindungssumme für den AN (nach §187a SGB VI) in die DRV einzahlt. Muss jeder für sich selber entscheiden.
W°lfgangam 01.12.2021 | 22:08
Hallo ABC, was haben Sie aus den bisherigen Beiträgen für Sie persönlich/Ihre Rentensituation, als hilfswerten Nutzwert zu Ihrer Anfrage erfahren/beabsichtigen Sie umzusetzen?? Nur mal kurz hier ins Forum 'reinzustechen' ...kann man machen, wäre aber - nach meiner Meinung - etwas 'unhöflich', nicht weiter auf zielführende Hinweis nicht mal 'Danke' zu sagen - oder? ...dann hätte Ihre Frage den Rang von 'völlig unwichtig'/ich teste nur das neue Keyboard und schreibsel ein bisschen vor mich hin ... :-) Gruß w.
ABCam 02.12.2021 | 00:36
oh, da haben ja noch mehrere Experten geantwortet, denen ich noch gar nicht nicht: 'danke' gesagt habe: dankeschön Ihnen allen und höchstvorsorglich auch an jene, die noch nicht geschrieben haben :-) Ich finde die Themen Rente/Reha/Erwerbsminderung/ Altersvorsorge (neben Behinderung/ GDB/ Kostenträger & Co) wirklich sehr komplex und bin daher froh, dass es das Portal IHRE VORSORGE gibt. So erhalte ich doch den ein oder anderen Tipp oder eben auch Kenntnis zu/über o.g. Themen. Ich lese hier schön länger regelmäßig mit. Ja, mein Arbeitgeber hat mir (nach Antragstellung auf Weiterbeschäftigung) einen sozialversicherungspflichtigen, leidensgerechten Arbeitsplatz in Teilzeit angeboten. Mein Gedanke war halt, ob ich mit monatlichen Ausgleichszahlungen, die sich jährlich zudem steuersenkend auswirken, den 10,8%igen Rentenabschlag kompensieren kann?! Das geht doch, oder? Ich glaube nicht, dass sich mein gesundheitlicher (behinderungsbedingter) Zustand verbessern wird. Daher wollte ich mit sicher angelegten Abschlagszahlungen vorsorgen, um dann (in ferner Zukunft) in die vorzeitige Altersrente zu gehen. Bevor ich Entscheidungen treffe, informiere ich mich, oder besser gesagt: ich taste mich so langsam heran ;-) Und ja, Sie haben sicher recht. Ein persönlicher Beratungstermin bei der örtlichen DRV steht an.
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