Hallo Thalia,
die Zahlungsfristen für freiwillige Beiträge laufen immer zum 31.03. des Folgejahres ab.
Also lautet die Antwort: Nein, eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen für die Jahre vor 2012 ist nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung