Der Rentenabschlag von bis zu 14,4% bei einer Altersrente für langjährig Versicherte bezieht sich auf alle bis zum Rentenbeginn gezahlten Beiträge, aus denen die Entgeltpunkte zur Rentenberechnung ermittelt werden, also auch auf die Entgeltpunkte, die sich aus freiwillig gezahlten Beiträgen ergeben.