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Experten-Antwort

freiwillige Rentenversicherung

von Stefan1415331.05.2017 | 11:43
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6 Antworten

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Nach vielen jahren Versicherungspflicht ist diese Anfang 2017 entfallen. Die DRV teilte mir mit, dass ich durch freiwille Beiträge meine Rente aufstocken kann mit der Fausformel 4,50 mehr Rente pro Jahr Einzahlung von monatlich 84,15. Meine Frage: Ich möchte mit 63 in Rente gehen. Muss ich dann von den 4,50 noch 14,4% abziehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenabschlag von bis zu 14,4% bei einer Altersrente für langjährig Versicherte bezieht sich auf alle bis zum Rentenbeginn gezahlten Beiträge, aus denen die Entgeltpunkte zur Rentenberechnung ermittelt werden, also auch auf die Entgeltpunkte, die sich aus freiwillig gezahlten Beiträgen ergeben.

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5 Antworten

Fastrentneram 31.05.2017 | 11:50
Es sind aktuell genau 4,43 Euro und bei vorzeitigem Rentenbeginn müssen Sie die Kürzung von 14,4 % abziehen sowie bei gesetzlicher KV auch noch ca. 11 % Kranken- und Pflegeversicherung. Im Vordergrund sollte daher nicht die Erhöhung der Rente, sondern der Erhalt der Voraussetzungen für eine evtl. EM-Rente stehen. Sie sollten sich diesbezüglich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.
Jaam 31.05.2017 | 11:53
Überschlage doch einfach: Pro Jahr 1000,-€ einzahlen = 4,-€mehr Rente/Monat. KV + PV auch noch abziehen. Evtl. Einkommenssteuer. ... ob sich das rechnet?
Stefan14153am 31.05.2017 | 21:58
Danke für die Antworten. D.h. aus 84,15 € Einzahlung werden nicht 4,43 sondern nur 3,79, wenn ich mit 63 in Rente gehen wiill. Ist das so richtig?
Schadeam 31.05.2017 | 22:21
Ja und das war schon in den letzten 30 Jahren nie viel anders. Deshalb hat auch kaum jemand ausschließlich wegen der Rendite freiwillig eingezahlt. wenn aus anderem Grund wie Erhalt des EM Schutzes oder um Mindestzeiten zu erreichen.
W*lfgangam 31.05.2017 | 22:33
Hallo Stefan14153, das sind doch nun wirklich Peanuts-Beträge, auf die es nicht ankommt. Durch Mindestbeiträge können Sie sich ihren Durchschnittswert (Gesamtleistungswert) ruinieren, was ganz andere Auswirkungen auf andere damit zu bewertende Zeiten haben kann. Da Ihr bisheriges Versicherungsleben/der künftige Rentenbeginn nicht bekannt ist, kann da auch keine Prognose abgegeben werden, die wiederum nur unter den aktuellen Bedingungen Bestand hätte. Richtig ist schon, dass der - für sich allein gesehene - Gegenwert der Mindestbeitragszahlung im Rahmen des Rentenabschlags um 14,4 % zu reduzieren wäre, kann man so losgelöst aber nicht zwingend als Entscheidungskriterium sehen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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