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Experten-Antwort

freiwillige Rentenversicherung im Ausland

von FILIZ B.Y.20.11.2010 | 15:52
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe vor ins Ausland überzusiedeln. Habe über 14 Jahre in die dt Rentenversicherung eingeszahlt. Befinde mich jetzt in der Elternzeit. Meine Fragen sind: 1. Was passiert mit den Beiträgen, die bereits schon eingezahlt habe? Werden diese dann ausgezahlt, wenn ich ins Rentenalter komme und bis dahin nicht mehr frewillig eingezahlt habe?Können diese Beiträge verloren gehen, so dass ich mit 65 nichts mehr bekomme, obwohl ich 14 Jahre eingezahlt habe? 2. Wieviel muss ich mindestens einzahlen in die freiwillige Rentenversicherung?Wie wirkt sich diese Beiträge auf die spätere Rente aus? 3. Wenn ich im Erziehungszeit befinde, und im 2. Lebensjahr meines Kindes ins Ausland übersiedle, werden dann die restlichen Erziehungszeiten noch angerechnet, oder nur noch die Zeit, wo ich in BRD wohnhaft war?

1 Experten-Antwort

2 Antworten

Schadeam 20.11.2010 | 18:13
zu 1) Da Sie über 5 Beitragsjahre aufweisen, haben Sie den Anspruch auf die Regelaltersrente (65+) auch wenn Sie nichts mehr einzahlen. Ob eine Beitragserstattung möglich ist, hängt an Ihrer Staatsangehörigkeit und/oder dem Land in das Sie gehen. zu 2) freiwillig zahlen müssen Sie nicht (können dies aber). Der Mindestbeitrag beträgt 79,60 €. zu3) das kann mit den gemachten Angaben nicht zuverlässig beurteilt haben. Dazu benötigt man Informationen über Ihre Staatsanghörigkeit, das Land, in das Sie auswandern wollen, wollen sie dort arbeiten? Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen? Die Kollegen der Beratungsstellen der DRV freuen sich auf Ihren Besuch zur Beratung.
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