Guten Morgen Bürgermeister,
dem Hinweis von Klugpuper, eine Wartezeitaufstellung beziehungsweise einen Versicherungsverlauf anzufordern schließen wir uns an. Die Anrechnungszeit wegen Mutterschaft (in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes) wird auf die Wartezeit von 35 Jahren ebenfalls angerechnet. Kalendermonate, die mit mehreren rentenrechtlichen Zeiten belegt sind, werden bei der Ermittlung der Wartezeit allerdings nur einmal berücksichtigt.