Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich ab dem 16. Lebensjahr freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Die Beitragshöhe kann er zwischen dem Mindestbeitrag (z.Zt. monatlich 79,60 EUR) und dem Höchstbeitrag (z. Zt. monatlich 1054,70 EUR) frei wählen.
Personen, die versicherungsfrei (zum Beispiel Beamte, Berufssoldaten, Beamtenversorgungsbezieher) oder von der Versicherungspflicht befreit sind, dürfen nur dann freiwillige Beiträge zahlen, wenn sie die allgemeine Wartezeit (60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten) bereits erfüllt haben.
Wir verweisen auf die Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile" unter www.deutsche-rentenversicherung.de und empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung.
Eine Beitragserstattung ist möglich, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben und die Regelaltersgrenze zwar erreicht aber die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben.
Nachlesen können Sie dies in unserer Broschüre "Beitragserstattung".