Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freiwillige Versicherung, Beitragsrückerstattung für EU-Bürger und Drittstaatler

von Lektor18.02.2020 | 09:25
247 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, wie verhält es sich mit den folgenden Situationen: a) Ein Europäer lebt in einem vertragslosen Land und möchte sich nach 24 Monaten Beitragsfreiheit seine Beiträge erstatten lassen. Ist das möglich? Ist der Ansatz richtig, dass die Person aufgrund der Vertragsfreiheit des Landes, nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt ist? Auf der Homepage der Deutschen RV habe ich gelesen, dass Europäer nur innerhalb Europas und ggf. in Vertragsländern zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. b) Ein Pakistani (vertragslos) lebt in den USA (Vertrag) und möchte sich seine Beiträge erstatten lassen. Ist das möglich, da er als Pakistani (Nationalität) nicht von einem Sozialversicherungsabkommen erfasst ist, oder gilt der Wohnsitz (Territorialität), da er in einem Vertragsland lebt? c) Ähnliche Frage wie b nur umgekehrt: Ein Inder (Vertrag) lebt in Pakistan und möchte weiter freiwillige Beiträge zahlen oder sich seine Beiträge erstatten lassen. Ist das möglich? Vielen Dank für die Erläuterung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.02.2020 | 09:44

Hallo Lektor,

zu a) Europäische Staatsbürger und Bürger der Schweiz und des EWR sind bei weltweitem Wohnsitz zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt, wenn sie mindestens einen deutschen Vorbeitrag haben. Eine Beitragserstattung ist in diesem Fall nicht möglich.

zu b) Mit Pakistan besteht kein Abkommen, daher ist keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in Deutschland gegeben. Eine Beitragserstattung ist möglich.

zu c) Ein Inder, der in einem Drittstaat (nicht Vertragsstaat und außerhalb der EU) wohnt, ist zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt, wenn er mindestens 60 Beiträge in der deutschen Rentenversicherung hat. Eine Beitragserstattung ist in diesem Fall nicht möglich.

2 Antworten

Lektoram 18.02.2020 | 12:55
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Ausführungen. Gelten diese Regelungen (c) grundsätzlich für alle Staatsangehörigen von Vertragsstaaten („offene und geschlossene” Verträge) oder sind die Möglichkeiten der freiwilligen Versicherung oder Rückerstattung in jedem Abkommen anders geregelt? Gibt es eine Möglichkeit die Inhalte der einzelnen Abkommen einzusehen? Vielen Dank!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026