Hallo Referat Janders,
grundsätzlich können freiwillige Beiträge während eines Studiums zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass keine Pflichtversicherung vorliegt.
Wichtig hierbei ist zu beachten, dass freiwillige Beiträge zu den 45 Jahren nur dazu zählen, wenn insgesamt mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine Beschäftigung oder eine versicherte selbständige Tätigkeit vorliegend sind.