Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDa wir mit Südafrika kein Sozialabkommen haben zählen diese Zeiten auf die deutsche Rente nicht an. Sie könnten die freiwillige Versicherung für Ihre deutsches Rentenkonto beantragen. Ob das sinnvoll ist hängt von mehreren Faktoren (Alter, bisheriger Verlauf, Lücken etc.) ab. Diese Problematik sollten Sie in einem pers. Gespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle erörten (Links auf dieser Website).
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