Sie können grundsätzlich jeden Monat einen variablen freiwilligen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Eine entsprechenden Änderung der Beitragshöhe bedarf es nicht. Wichtig ist, dass Sie bei der Überweisung des jeweiligen monatlichen Beitrages dies im Verwendungszweck genau vorgeben.