Wenn Sie bereits eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren zurückgelegt haben, können Sie sich grundsätzlich freiwillig versichern. Bevor Sie freiwillige Beiträge zahlen, empfehlen wir Ihnen jedoch sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen.