Hallo Anja,
die Zeiten können Sie sich mit dem Vordruck V0510 von der Ausbildungsstätte bescheinigen lassen. Zeiten des Besuchs einer Fachhochschule nach dem vollendeten 17. Lebensjahr können als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Eine Nachzahlung für diese Zeit ist nicht möglich.
Eine Nachzahlung können Sie z.B. für Zeiten der schulischen Ausbildung zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr beantragen.