Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freiwilliger Mindestbeitrag - Rente 63

von F. Erich13.08.2015 | 10:10
1074 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, ich bin Baujahr 1954 und war in meiner beruflichen Laufbahn zunächst als Arbeitnehmer beschäftigt und bin anschließend bis heute als selbstständiger Unternehmer (Handwerk) tätig. Ich habe mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, die restlichen Jahre erfolgen durch freiwillige Mindesbeiträge (niedrigster Satz). Zählen die Mindestbeiträge zum Anwartschaftsrecht zur abschlagsfreien Rente mit 63, oder werden diese nicht gewertet? Wie lautet hierzu die gesetzliche Anspruchsgrundlage? Ich bedanke mich im Voraus! Beste Grüße

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 13.08.2015 | 11:34

PS. Denken Sie bitte daran, dass es sich bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren nicht um die Regelaltersrente handelt. Eine Aufgabe/Reduzierung der selbst. Tätigkeit ist für den vorzeitigen Renenanspruch zwingend erforderlich!

Experten-Antwortam 13.08.2015 | 11:31

3 Antworten

A.am 13.08.2015 | 10:45
Ja, die Freiwilligen Beiträgen zählen bei der Wartezeit von 45 Jahren mit, sofern mindestens 18 Jahre an Pflichtbeiträgen im Konto sind. Genau Ihre Fallkonstellation wurde als letztes noch (schnell) in den Gesetzestext mit aufgenommen, damit Handwerker, die zwar aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind (Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI), aber dennoch der gesetzlichen Rentenversicherung in Form von freiwilligen Beiträgen "treu" geblieben sind, keine Nachteile in dieser Hinsicht erhalten.
senf-dazuam 13.08.2015 | 10:47
Guten Morgen, F. Erich! Mit einem "Baujahr" 54 können Sie mit 63 Jahren und 4 Monaten die "Rente ab 63" bekommen. Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen natürlich die > 18 Jahre an Pflichtbeiträgen, aber auch (da 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen!) Zeiten mit freiwilligen Beiträgen. Lassen Sie sich eine Rentenauskunft für diese "Rente für besonders langjährig Versicherte" erstellen, dann sehen Sie, ob die Wartezeit in 2017/18 erfüllt werden kann. Also ab in die nächste Beratungsstelle oder die elektronischen Möglichkeiten nutzen https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
F. Ericham 13.08.2015 | 11:22
Vielen Dank für Ihre zügigen und aussagekräftigen Antworten! Ich wünsche noch einen angenehmen Tag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026