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Freiwilliges Soziales Jahr

von Yvonne01.02.2010 | 14:21
1094 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, nach der Schule möchte ich ein Freiwilliges Soziales Jahr machen. Habe ich dadurch Nachteile? Wäre ich später in der Rente besser gestellt wenn ich gleich mit einer Berufsausbildung beginne? Oder zählt das FSJ auch als Ausbildung? Viele Grüße Yvonne

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wer ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) absolviert, ist gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung leisten die Träger und/oder die Einsatzstelle. Die Zeit des FSJ wird daher auch bei der Altersvorsorge angerechnet. Außerdem sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am FSJ rechtlich ähnlich gestellt wie Auszubildende. Daher besteht Anspruch auf Kindergeld und alle daran geknüpften staatlichen und tariflichen Folgeleistungen.

Während ihres Einsatzes erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel gestellt, können aber auch durch Geldersatzleistung erstattet werden.

1 Antworten

Tschackaam 01.02.2010 | 15:46
Hallo Yvonne, es heißt: "Durch die Ableistung des freiwilligen sozialen Jahres wird Versicherungspflicht nach § 1 S. 1 Nr. 1 SGB 6 in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet." Somit echte Versicherungszeit, keine Lücke! MfG Tschacka p.s. ob das nun besser oder schlechter als Entgeltpunkte aus einer "Lehre" ist/wäre, hängt auch ein wenig vom "Lehrgeld" ab.
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