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Experten-Antwort

Fremdrentengesetz

von Nik28.08.2017 | 22:29
401 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach dem Fremdrentengesetz bekommt ein Rentner maximal 25 Punkte. Ehepartner maximal 40 zusammen,also 20 jeder. Wiefiel Punkte stehen einem Witwer zu nach dem Tod des Ehepartners 20 oder 25?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nik,

die zusätzliche Begrenzung auf 40 EP erfolgt nur, solange auch ein Ehepartner da ist. Nach dem Tod eines Ehepartners richtet sich die Begrenzung - wie Rentencrack schon richtig geschrieben hat - wieder allein nach § 22b Abs. 1 FRG und somit sind die 25 EP "pro Person" (also für Altersrente und Witwerrente zusammen) maßgebend.

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1 Antworten

Rentencrackam 28.08.2017 | 23:36
Hallo Nik, hier ist § 22b FRG Absatz 1 FRG einschlägig. Bei eigener Rente mit Zusammentreffen einer Hinterbliebenenrente wird auf 25 Entgeltpunkte begrenzt. Vorrangig werden die EPs der Verunsichertenrente bewertet, da die Entgeltpunkte hier durch den höheren Rentenartfaktor besser bewertet werden.
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