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Freuwillige Zuzahlung bei kapitalbildender LC

von Wilfried12.09.2007 | 14:23
1530 Ansichten
7 Antworten

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Es besteht seit 1.11.1977 eine kapitalbildende LV. Sie sollam 1.11.09 ausgezahlt werden. Um sie zum 1.11.2008 auszahlungsfähig zu machen, müssten 400 € zusätzlich eingezahlt werden. Das Recht dazu besteht. Wird durch die freiwillige Zuzahlung die steuerliche Behandlung dieser LV verändert ?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dies ist ein Forum der gesetzlichen RV, also fragen Sie Ihr Finanzamt.

Aus persönlicher Erfahrung als Steuerbürger (und Empfänger einer LV-Auszahlung in 2005) kann ich Ihnen aber sagen, dass eine LV aus 1977 sowohl bei Auszahlung im Jahre 2008 als auch 2009 steuerfrei bleiben würde, die "Mindestlaufzeit" dafür betrug 12 Jahre. (gilt nicht für neue LV-Verträge)

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Genau deswegen mein Klammerzusatz:

gilt nicht für neue LV-Verträge!

Ich danke aber für die Klarstellung, vielleicht hätte ich das mehr herausstellen sollen.

5 Antworten

Falsches Forumam 12.09.2007 | 14:31
Hier sind Sie leider falsch. Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.
wilfriedam 12.09.2007 | 14:54
Entschuldigung und danke ! :-)
Schiko.am 12.09.2007 | 16:23
Sie brauchen sich doch nicht zu entschuldigen. Antwort: NEIN ! MfG.
wolfgangam 12.09.2007 | 16:54
Vorsicht liebe Experten, schon mal als Kunde einer LV den Begriff "Novation" gehört? Die 400 € "Zuzahlung" könnte eine Vertragsänderung darstellen, die zu einer Splittung des Vertrags führt. Im ungünstigsten Fall wären die auf die 400 € entfallenden Erträge in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Das muss aber nicht sein, sondern hängt von Ihrem Vertrag ab. Sparen Sie sich die Frage beim Finanzamt, dort wird man dazu keine Antwort gegeben. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, denn die müssten im Falle einer Novation Kapitalertragsteuer einhalten und kennen deshalb die Regeln.
Schiko.am 12.09.2007 | 22:35
Sehr informativ, danke! M fG.
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