Hallo Tiefkühlfee,
eine vorzeitige Entlassung sollten Sie mit dem ärztlichen Klinikpersonal abstimmen.
Sofern Ihnen für die Dauer der Anschlussheilbehandlung (nach einem möglichen Entgeltfortzahlungsanspruch) Übergangsgeld zusteht, endet dieser mit dem Abbruch der Anschlussheilbehandlung.