Hallo floh,
die Träger der Deutschen Rentenversicherung sind nicht verpflichtet, den Versicherten eine Bestätigung über den Eingang eines Antrags zu übersenden.
Die einzelnen Träger verfahren diesbezüglich unterschiedlich. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich telefonisch nach dem Antragseingang zu erkundigen.