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Experten-Antwort

Frist für Benachrichtigung

von floh24.02.2011 | 16:31
1973 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, gibt es eine Frist, in der die DRV schriftlich mitteilen muss, ob mein Antrag auf EM-Rente eingegangen ist? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Danke!! Gruß floh

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo floh,

die Träger der Deutschen Rentenversicherung sind nicht verpflichtet, den Versicherten eine Bestätigung über den Eingang eines Antrags zu übersenden.

Die einzelnen Träger verfahren diesbezüglich unterschiedlich. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich telefonisch nach dem Antragseingang zu erkundigen.

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5 Antworten

Elisabetham 24.02.2011 | 16:45
Die DRV verschickt Eingangsbestätigung zeitnah. Meine Eingangsbestätigung hatte sogar Datum der Antragsstellung über die DRV. Ich hatte den Antrag über die DRV-Beratungsstelle abgegeben. Wenn du der Meinung bist, dass der Antrag möglicherweise nicht eingegangen ist, solltest du bei deinem SB anrufen. Das würde ich so machen.
Klemensam 24.02.2011 | 18:07
Es gibt gar keine Verpflichtung seitens der RV eine schriftliche Eingangsbestätigung zu versenden und insofern auch keine Frist dafür ! Ob eine entsprechende Eingangsbestätigung versandt wird oder nicht, kommt auf die jeweilige Verfahrensweise des einzelnen Regionalträgers an und ist sehr unterschiedlich. Manche RV's versenden eine Bestätigung - andere tun dies grundsätzlich nicht. Wenn Sie also " unruhig " sind und defintiv wissen wollen ob ihr Antrag auch wirklich bei ihrer RV vorliegt, können Sie dort nur anrufen und nachfragen.
floham 28.02.2011 | 20:00
Danke, werde ich tun :-)
floham 08.03.2011 | 17:08
Hallo ihr Lieben, wollte nur Bescheid geben, dass ich heute ein Schreiben der DRV erhalten habe, dass mein Antrag auf EM-Rente eingegangen ist. Hat dann ca. 3 Wochen gedauert :-)
-_-am 24.02.2011 | 21:31
:P Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht verpflichtet den Eingang eines Antrags überhaupt zu bestätigen, denn dafür gibt es keine Rechtsnorm. Das ist in aller Regel auch gar nicht erforderlich, weil Sie ohnehin eine Einladung zur körperlichen Untersuchung, irgendwelche Ermittlungsschreiben oder gleich einen Bescheid erhalten. Warum sollte der Antragseingang bestätigt werden, wenn Sie aus anderem Grund bereits Kenntnis vom Eingang haben? Da aber die verschiedenen Rentenversicherungsträger auch unterschiedliche Verfahrensweisen praktizieren, können Sie sich telefonisch vergewissern, sofern Sie Zweifel am Eingang des Rentenantrags haben sollten. Nimmt man den Datenschutz sehr genau, bitten Sie telefonisch um schriftliche Bestätigung des Eingangs.
Deutsche Rentenversicherung
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