Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIrgendwas passt hier nicht zum normalen Ablauf bei der DRV. Normalerweise erhalten die Rentenberechtigte eine Mitteilung über die Abrechnung der einbehaltenen Nachzahlung.
Hieraus ist dann ersichtlich, welche Beträge die Krankenkasse und die AfA bekommen haben und was mit einem evtl. verbleibenden Restbetrag geschieht.
Insoweit zahlt die DRV normalerweise nicht einfach Geld aus, ohne die Rentenberechtigte darüber schriftlich zu informieren.
Fragen Sie bitte dies bezüglich schriftlich nach!
Normalerweise ist aus der erhaltenen Mitteilung ersichtlich, wer wieviel von der einbehaltenen Nachzahlung erhält. Der restliche Betrag wird in der Regel zeitgleich an den Rentenberechtigten ausgezahlt.
Warum es bei Ihrem Verfahren anders läuft, können wir hier leider nicht feststellen.
Anstatt aber mit Klage zu drohen, würde ich erstmals die Angelegenheit "auf normalem Weg" schriftlich klären und nach Hinderungsgründen fragen. Dann haben Sie wenigstens mal eine schriftliche Antwort auf der Hand und können dann überlegen, ob und wie Sie weiter vorgehen wollen.
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