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Frist fürAbgabe der Anwartschaft bei Scheidung

von Karla07.01.2007 | 22:25
3429 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich lebe schon ca. 3 Jahre von meinem Mann getrennt. Er ist mittlerweile keinen festen Wohnsitz und somit auch nicht erreichbar. Bis jetzt hat er die Unterlagen für die Berechnung der Anwartschaft nicht abgegen und wird es wohl auch nicht tun... Gibt es trotzdem eine Möglichkeit mich endlich scheiden zu lassen oder muss ich wenn ich Pech habe noch Jahre warten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Familiengericht kann die Scheidung vom Versorgungsausgleich abtrennen (z.B. wg. unzumutbarer Härte). D.h., dass die Scheidung unabhängig des Versorgungsausgleichs durchgeführt werden kann. Der Versorgungsausgleich wird sodann in einem späteren Verfahren erledigt. Wir empfehlen Ihnen, sich an das Familiengericht bzw. an Ihren Rechtsanwalt zu wenden.

5 Antworten

!!!am 08.01.2007 | 07:04
Man kann den Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abtrennen und in einem späteren Verfahren durchführen. Fragen Sie hierfür am besten Ihren Rechtsanwalt oder das für Sie zuständige Sozialgericht.
???am 08.01.2007 | 07:14
Das Familiengericht ist für den Versorgungsausgleich zuständig!
!!!am 08.01.2007 | 07:29
Sie haben natürlich recht! War einfach noch zu früh ;-) Anfragen sind selbstverständlich beim Familiengericht zu stellen!
sweetmausalam 07.08.2007 | 11:39
Hallo,ich habe folgendes problem. ich bin seit mai 2002 von meinem mann getrennt.habe 2002 die scheidung eingereicht,die aber nie voranging,weil mein nochmann die unterlagen für den versorgungsausgleich nie abgegeben hat.2006 wurde das verfahren eingestellt,oder weggelegt,da nicht mitgearbeitet wurde.hab mir dann im juli 2006 einen neuen anwalt gesucht,weil mein letzter in meiner sicht unfähig war,das verfahren zu übernehmen.hab keine post von ihm bekommen,hab ihn nie erreicht,und er hat das verfahren einfach einschlafebn lassen.mein neuer anwalt gibt sich große mühe,ich werde auch über jeden vorgang informiert,nur ist der versorgungsausgleich von meinem mann bis heute nicht fertig.durch langes betteln,hat er ihn jetzt ausgefüllt und ich habe ihn persönlich im familiengericht abgegeben.esfehlen aber immer noch unterlagen.ich will so schnell wie möglich geschieden werden,und ich habe gehört man kann den versorgungsausgleich abtrennen,und in einem anderen verfahren weiterführen.meine frage ist,weil ich hab gehört das scheidungsverfahren muß mind.3 jahre laufen.werden die 4 jahre wo ich bei dem anderen anwalt ware auch angerechnet?oder nur die 1,5 jahre wo ich jetzt bei dem anderen anwalt bin?ich wäreüber jede antwort dankbar.
?-?am 07.08.2007 | 16:00
was hat das mit Rentenversicherung zu tun ? Das weiß ihr Anwalt
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