Das Familiengericht kann die Scheidung vom Versorgungsausgleich abtrennen (z.B. wg. unzumutbarer Härte). D.h., dass die Scheidung unabhängig des Versorgungsausgleichs durchgeführt werden kann. Der Versorgungsausgleich wird sodann in einem späteren Verfahren erledigt. Wir empfehlen Ihnen, sich an das Familiengericht bzw. an Ihren Rechtsanwalt zu wenden.