Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEin Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X kann jederzeit - also auch noch nach Ablauf der Widerspruchsfrist - gestellt werden. Gelangt daraufhin der RV-Träger zu der Erkenntnis, dass die Rente zu niedrig bewilligt wurde, erlässt er einen neuen Bescheid über eine höhere Rente. Gegebenenfalls kommt es auch zu einer Nachzahlung.
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