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Experten-Antwort

Fristen bei einem Reha-Antrag

von Vin Diesel02.05.2019 | 18:47
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6 Antworten

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Guten Tag! Ich habe eine Frage zu den normalen Fristen bei einem Antrag für eine medizinische Rehabilitation. Anfang Februar dieses Jahrs habe ich einen Antrag bei der DRV gestellt. Anfang März habe ich Nachricht darüber bekommen, dass ich von einem Arzt begutachtet werden soll. Anfang April dann hatte ich dann meinen Termin zur Begutachtung. Diese verlief nach meinem Gefühl „gut“ für mich. Auf Grund meiner chronischen Grunderkrankung besteht eigentlich kein Zweifel, dass ich eine Reha machen sollte. Mein Team von den behandelnden Ärzten und Therapeuten ist da auch meiner Meinung. Leider kam bisher noch keine Antwort von der DRV. Gibt es bei einem Reha-Antrag fristen, die die DRV von Gesetz wegen einhalten muss? Hat hier jemand für diese verzwickte Situation eine Lösung? Ich bedanke mich für alle Rückmeldungen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vin Diesel,

ich verweise auf den Beitrag von Max4.0. In dem dort genannten Link werden die geltenden Fristen sehr übersichtlich und zutreffend dargestellt.

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5 Antworten

Spritam 02.05.2019 | 19:01
Hallo, mir ist kein Gesetz bekannt. Schließlich wollen Sie ja zur Reha. Da müssen Sie sich noch ein bisschen gedulden. Ich musste nicht zum Gutachter. Meine ärztliche Befundberichte haben ausgereicht. Die medizinische Reha wurde innerhalb von 3 Wochen genehmigt. Mfg
Max4.0am 02.05.2019 | 20:02
https://www.neuraxwiki.de/artikel/details/304_Medizinische_Rehab… Binnen von 7 Wochen ab Antragsstellung sollte ein Bescheid vorliegen.
Vin Dieselam 02.05.2019 | 22:06
Hallo Sprit, hallo Max4.0 danke euch für die schnellen Antworten! Mit Hilfe des Gesetzesparagrafen konnte ich die Fristen nachvollziehen. Werde Mal eine Nacht drüber schlafen und mir dann die nächsten Schritte überlegen.
KSCam 03.05.2019 | 15:15
In was für einer verzwickten Situation stecken Sie denn? Jetzt ist es gerade mal 4 Wochen her seit der Begutachtung, rechnen Sie damit dass der Gutachter, bzw. sein Sekretariat nicht gleich umgehend den Bericht geschrieben hat, dann waren noch Osterfeiertage,.... Das alles bewegt sich im ganz normalen Rahmen eines Verwaltungshandeln und Sie über legen sich schon "Schritte"? Welche denn? Ich rate ganz einfach noch zu einigen tagen Geduld - Ihr Vorgang ist schließlich nicht der einzige Rehaantrag der derzeit in Deutschland zu bearbeiten ist. :) Schönes WE
Vin Dieselam 05.05.2019 | 19:51
Hallo KSC, es ist eine verzwickte Situation. Bringt aber nichts das hier breitzutreten. Am Samstag kam dann die Antwort vom Antrag. Leider nur ein "kleiner" Brief. :-/ Allen einen erfolgreichen Einstieg in die neue (Arbiets-)Woche! Gruß Vin Diesel
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