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Experten-Antwort

Fristen der DRV Bund bei Antrag auf EM- Rente

von tinosen06.02.2020 | 14:27
157 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, kann mir bitte jemand kompetent weiterhelfen? Ich habe im Juni 2019 einen Antrag auf EM- Rente gestellt und bis dato außer einem kurzen Telefonat im Dezember 2019 nichts mehr gehört. Welche Fristen hat die DRV einzuhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tinosen,

die Vorschrift des § 88 Abs. 1 SGG (Untätigkeitsklage) sieht in Absatz 1 als angemessenen Zeitraum für die Entscheidung über einen Antrag sechs Monate vor. Gibt es einen zureichenden Grund für das Ausbleiben einer Entscheidung, kann sich diese Frist verlängern.

Ich empfehle Ihnen, sich nochmals an Ihren Ansprechpartner bei der DRV Bund zu wenden. Dort wird sich bestimmt der Grund für die Verzögerung klären lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 06.02.2020 | 17:44
Fristen gibt es da zunächst nicht, bei EM Renten kann es schon dauern bis geklärt ist ob und in welchem Umfang der Antragsteller noch arbeiten kann. Das allein kann schon mal locker 6 Monate dauern (und manchmal lassen sich auch unsere Kunden sehr lange Zeit Anfragen zu beantworten). Auch die Aussagekraft der eingereichten ärztliche. Unterlagen kennt hier niemand. Ob die Behörde tatsächlich untätig war lässt sich ebenfalls nicht sagen, so gesehen kann die angesprochene Untätigkeitsklage das Verfahren auch zusätzlich verzögern, das wäre dann das berühmte Eigentor.
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