Eine Hinzuverdienst vom monatlich 350 Euro ist für die Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente in voller Höhe unschädlich. Ein wöchentlcihe Stundengrenze ist hierbei nicht mehr vorgesehen.
Der gesetzliche Rentenversicherungsträger kann Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zu einer Dauer von neun Jahren befristen. Danach muss eine Entscheidung über eine Rente auf Dauer getroffen werden.
Sollte dies in Ihrem Fall noch nicht erfolgt sein, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.