Hallo Phantomas,
natürlich haben Sie die Möglichkeit, die Altersrente erst mit dem abschlagfreien Rentenbeginn in Anspruch zu nehmen (sofern die Wartezeit erfüllt ist), auch wenn Sie schon deutlich früher aufgehört haben zu arbeiten.
Sie sollten sich jedoch auch die Rentenhöhe des frühestmöglichen Rentenbeginns mit Abschlägen in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen und danach abwägen, ob dieser Rentenbezug nicht doch vorteilhafter ist.