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Experten-Antwort

Früher in Rente mit Schwerbehinderung

von Sandy05.12.2015 | 18:00
1638 Ansichten
7 Antworten

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Ich, Jahrgang 1955, 38 Versicherungsjahre, GdB 50, arbeitslos aber ohne jegliche Leistungen durch die Arbeitsagentur möchte so früh wie möglich in Rente gehen. Wann wäre der früheste Zeitpunkt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Sandy",

ich denke Sie haben bereits die passenden Antworten bekommen.

60 Jahre und 9 Monate (bei 10,8 % Abschlag) sind für Jahrgang 1955 der früheste Schwerbehindertenrentenbeginn.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

KSCam 05.12.2015 | 20:20
....oder einfach gesagt mit 60 plus 9 Monaten....
1, 2, 3, 4am 05.12.2015 | 18:30
- frühstmöglich bei Geburt zum 01.01. Rentenbeginn 01.10.2015 (Antrag sollte spätestens zum 31.12.15 gestellt sein) - bei 10.8% Abschlag. - spätestmöglich bei Geburt zum 31.12. Rentenbeginn 01.10.2016 - bei 10.8% Abschlag Fordern Sie sich eine Rentenauskunft an.
Sondyam 06.12.2015 | 10:10
@ 1, 2, 3, 4 @ KSC @ W*lfgang Ich hab´ Euch alle drei lieb ...;-)
Expertenfrageram 07.12.2015 | 14:28
Hallo Experte, diese Rente kann auch nicht geringer ausfallen als eine bis dahin gezahle Rente wegen voller Erwerbsminderung?
W*lfgangam 07.12.2015 | 20:14
Hallo Expertenfrage, richtig. Nun wird es erläuternd etwas 'technisch': selbst bei einer Unterbrechung bis zu 2 Jahren/dann neue Rente behalten Sie im Rahmen des 'Vertrauensschutzes' Ihre alten persönlichen Entgeltpunkte, die mindestens für eine Folge(alters)rente zur Berechnung herangezogen werden - auch wenn die neuen Punkte (meist) kleiner ausfallen würden. Gruß w.
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