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Experten-Antwort

Frühere Arbeitsstellen

von Rosemarie Grun11.11.2010 | 18:52
1831 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich lebe seit 1994 im Ausland Spanien, und arbeite auch hier. Wegen Krankheit bin ich permanent Erwerbsunfähig, um die Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten muss ich in einem Formular die Arbeitsstellen bei denen ich in Deutschland gearbeitet habe, ausfüllen. Meine Frage wo kann ich erfahren wann ich wo gearbeitet habe, tut mir leid aber das weiss ich nicht mehr so genau. Danke im voraus Rose

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zusätzlich zum Beitrag von "Knut Rassmussen" evtl. die Tel.-Nr. +49 800 1000 4800

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3 Antworten

Knut Rassmussenam 11.11.2010 | 18:58
Haben Sie eventuell noch alte Bewerbungen mit Biographie? Oder Steuerkarten? Andernfalls sieht es schlecht aus. Großes Aber: Wenn Sie den E 207 für Deutschland ausfüllen müssen, ist es nicht so dramatisch, fordern Sie sich von Ihrem deutschen Rentenversicherer einen Versicherungsverlauf an, da stehen wenigstens alle Zeiten drin. Chatten Sie ruhig mit der deutschen Rentenversicherung, da kann man es ihnen besser als im Forum erklären: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Be…
RFn.am 11.11.2010 | 20:40
Wenn Sie in D versicherungspflichtig beschäftigt waren, haben doch Ihre Arbeitgeber die Daten maschinell an die Rentenversicherung übermittelt. Die maschinelle Datenübermittlung erfolgte ab etwa Anfang der 70iger Jahre. In diesen Daten ist auch die Betriebsnummer Ihres damaligen Arbeitgebers enthalten. Bitten Sie Ihren deutschen Rentenversicherungsträger ganz lieb, dass er Ihnen diese Betriebsnummern heraussucht, daraus die Adresse des AG feststellt und Ihnen den Zeitraum mitteilt. Oder lassen Sie sich eine Wartezeitauskunft schicken, da haben Sie wenigstens die Zeiträume. Übrigends, Sie können gleichzeitig einen Anspruch auf eine Rente aus Deutschland haben (wegen EU-Regelungen). Wenn Sie den Rentenantrag in Spanien gestellt haben, gilt dieser auch für Deutschland. Eigentlich müsste sich der spanische Rentenversicherungsträger an den deutschen wenden und gegenseitig abstimmen. Aber vielleicht wird Ihnen der Experte oder ein anderer Fachmann auf dem Gebiet von Auslandssachverhalten genaueres sagen können.
Knut Rassmussenam 12.11.2010 | 07:15
Das ist ja das Dileamma an dem E 207, dass der ausgefüllt werden "soll", obwohl man vom anderen Träger schon einen Versicherungsverlauf hat.
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