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Experten-Antwort

früheren Renteneintritt "erkaufen"?

von Arbeitnehmer20.03.2017 | 09:26
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5 Antworten

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Hallo, ich werde dieses Jahr 55 und werde in sieben Jahren 45 anrechenbare Arbeitsjahre erreicht haben, dann bin ich 62/63 Jahre alt. Ab diesem Jahr will ich freiwilligen Beitragszahlungen leisten, um meine EP zu erhöhen. Gibt es bei der DRV auch die Möglichkeit, sich anrechenbare Arbeitsjahre zu erkaufen, so dass ich z. B. schon mit 60 anschlagsfrei (oder mit minimalen Abschlägen) in Altersrente gehen könnte? Vielen Dank für Antworten

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arbeitnehmer,

"Klugpuper" hat Ihre Fragen bereits vollständig beantwortet.

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4 Antworten

Klugpuperam 20.03.2017 | 10:21
Hallo Arbeitnehmer. Bei Ihrem Jahrgang (und erfüllter Wartezeit) können Sie mit 64+8 abschlagsfrei und mit 63 mit Abschlägen (13,2%) in Rente gehen. Vorher nicht, auch nicht bei zusätzlichen Beiträgen. Ein "früher" können Sie sich nicht erkaufen. Sie können maximal die Abschläge bei vorgezogenem Rentenbeginn mindern, aber vor das 63. Lebensjahr kommen Sie damit nicht. Es sei denn, Sie haben einen GdB von mindestens 50. Dann wäre ein Rentenbeginn mit 61+8 möglich.
ATZleram 20.03.2017 | 11:10
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Abschläge mindern oder ganz vermeiden bei der Rente ab 63 ist aber möglich. Die Zahlungen dafür sind aber sehr hoch.
senf-dazuam 20.03.2017 | 14:31
... und solange Sie Pflichtbeiträge leisten, sind freiwillige Beiträge nichtmöglich.
W*lfgangam 20.03.2017 | 19:47
Hallo Arbeitnehmer, lassen Sie sich spitz ausrechnen, was ein Verzicht auf die gekürzte mit 63. für 20 Monate späteren Rentenbeginn 'kostet'. Nicht nur die nicht gezahlte gekürzte Rente, sondern auch die zusätzlichen freiwilligen Beiträge gehören in die Berechnung. Ggf. auch noch die freiwillige Krankenversicherung (sofern keine kostenfreie Familienversicherung möglich ist) und evtl. auch eine Nicht-Betriebsrentenzahlung, die an den Beginn einer gesetzlichen Rente gekoppelt ist. Gefühlt zahlen Sie viel Kapital in die DRV ein (können Sie die freiwilligen Beiträge noch als Altersvorsorgebeiträge steuermindernd geltend machen?), verzichten im Gegenzug auf Kapitalauszahlung/Rente + zusätzlichen Kapitalaufwand und liegen vielleicht in 10 - 20 Jahren Rentenbezug im rentabel beginnenden Bereich. Auch der Hintergrund einer Witwenrente sollte dann nicht außer acht gelassen werden, wenn Sie Ihren Rentenanspruch 'pimpen' wollen :-) Dem Hinweis von ATZler sollten Sie nachgehen, der 'Nutzen' könnte ertragreicher sein. Und vor allen Dingen: Beratung vor Ort einholen (diverse Probeberechnungen erstellen lassen), und dazu gehört letztendlich auch Ihr Steuerberater, um das geplante Paket abzurunden. Gruß w.
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