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Was haben Ihre Einnahmen mit der Steuerpflichtigkeit Ihrer Frau zu tun? Bei ihrer Rente würde ich keinr Abschläge in Kauf nehmen, die Steuerpflichtigkeit beginnt erst bei übet 9.000 € im Jahr. Und Ihr Verdienst Rente was auch immer ist da völlig irrelevant, weil man auch als Ehepaar einfach getrennte Veranlagung machen kann und dann zahlt jeder für sich seine Steuern bei 600 € Rente 0 Euro sofern nicht Steuerklasse 5.Ich kann natürlich die Steuerpflicht meiner Frau durch eine getrennte Veranlagung vermeiden. Allerdings werden meine Einkünfte dann nach dem Grundtarif versteuert, und das zieht eine erheblich höhere Steuerbelastung nach sich als beim Splittingtarif bei der Zusammenveranlagung.
Vorsicht vor geballter Steuerkompetenz und entsprechenden Ratschlägen in diesem Forum. In einem Rentenforum haben Sie es nun mal häufig mit Leuten zu tun, die von Rente viel und von Steuern wenig bis gar nichts wissen, trotzdem aufgrund der Anonymität aber meinen Ihren steuerlichen „Senf“ hinzugeben zu müssen. Ein Steuerforum ist da schon die bessere Adresse. https://forum.steuerberaten.de/Das würde stimmen, wenn meine Frau alleine nur 600 Euro Rente hätte (Existenzminimum, Grundsicherung ...) Aber zum Glück bekomme ich ja auch noch etwas, und da fallen dann schon die 76 % bzw. 78 % an.Was haben Ihre Einnahmen mit der Steuerpflichtigkeit Ihrer Frau zu tun? Bei ihrer Rente würde ich keinr Abschläge in Kauf nehmen, die Steuerpflichtigkeit beginnt erst bei übet 9.000 € im Jahr. Und Ihr Verdienst Rente was auch immer ist da völlig irrelevant, weil man auch als Ehepaar einfach getrennte Veranlagung machen kann und dann zahlt jeder für sich seine Steuern bei 600 € Rente 0 Euro sofern nicht Steuerklasse 5.
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