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Experten-Antwort

Früherer Rentenbeginn des/r 8 Jahre jüngeren Ehepartner:in

von Uniphase30.01.2023 | 14:33
471 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, der Altersunterschied bei uns beträgt 8 Jahre. Dennoch möchte ich die Rente möglichst lange gemeinsam verbringen. Also mache ich mir Gedanken, ob es hier Möglichkeiten gibt, dass sie früher in Rente gehen kann bzw. wir einen gewissen Zeitraum nur mit meinem Renteneinkommen und aus dem gesparten Leben. Wie kann man dies derzeit gut gestalten. Danke für eure beratenden Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uniphase,

aus Ihren beiden Rentenauskünften können Sie die jeweiligen möglichen Rentenbeginne entnehmen.

Sie können auch einen Partnerberatungstermin bei der nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und gemeinsam die individuellen Möglichkeiten besprechen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Abschlägeam 30.01.2023 | 14:51
hilfreich wäre ein Geburtsmonat/Jahr, zumindest von Ihrer Frau, oder auch von beiden. Und ob z.B. ein GdB >= 50 vorliegt (einer oder beide) Dann werden die Antworten zielführender :-)
Schadeam 30.01.2023 | 14:53
Jeder von Ihnen soll in die letzte Rentenauskunft schauen, bzw sich diese anfordern und nachschauen wann jeweils frühestens eine Altersrente möglich ist. Ohne Schwerbehinderung ist das frühestens mit 63, zu der Zeit ist der andere Partner erst 55 und kann noch nicht gehen. Je nach Finanzlage müssen Sie dann entscheiden und sich ggfls persönlich beraten lassen. Ist in D der absolute Normalfall dass Eheleute nicht gleich alt sind und zu unterschiedlichen Terminen in Rente gehen.
senf-dazuam 01.02.2023 | 10:23
Mit den verschiedenen Altersrentenarten wird es schwierig, bei einem solchen Altersunterschied möglichst gleichzeitig in Rente zu gehen. Da hilft nur, dass die ältere Person erst deutlich später die Rente bezieht, oder die jüngere mittels Altersteilzeit oder Sabbatjahr(en) eine bezahlte Freistellung von der Tätigkeit nutzt.
Uniphaseam 01.02.2023 | 09:37
Also ich habe einen GdB von 30. Meine Regelaltersrente wäre ab 01.11.2032 möglich. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wäre am 01.11.2030 erfüllt. Die Altersteilzeit könnte meine Freistellungsphase nochmals um 2 Jahre auf den 01.11.2028 verändern. Meine Ehefrau könnte zum 01.03.2040 in die Regelaltersrente münden. Dies wäre uns aber erheblich zu spät.
Schadeam 01.02.2023 | 11:41
....dann könnte Ihre Frau ja 2036 die AR für langjährig Versicherte wählen und dem AG eine maximal 10 Jahre lange ATZ einreden - dann wäre eine Freistellung ab 2031 möglich....aber ob da der AG der Gattin mitmacht? PS: Ihre Freizeitplanung und deren Optimierung ist aber auch nicht wirklich das Problem der DRV und deren Mitarbeiter. Grins Und vielleicht ändern sich bis dahin auch die Bestimmungen?
ThomasRam 01.02.2023 | 13:01
Zitat von Uniphase anzeigen
1. Termin bei der Rentenberatung vereinbaren! 2. Kontenklärung beantragen, falls noch nicht geschehen Klären Sie, ob für Ihre Frau die Bedingungen für eine Rente mit 63 erreichbar wären, evtl. durch freiwillige Versicherung für Monate ohne Versicherungspflicht (wäre auf die Schnelle noch rückwirkend für 2022 bis Ende März möglich). Behalten Sie über die Jahre auch im Auge, ob einer oder beide einen GdB >= 50 erreichen könnte. Dann gäbe es Möglichkeit der vorgezogenen Schwerbehindertenrente.
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