Zu 1: Dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, und kann nur i.V.m. mit dem Betriebsrat/Gewerkschaft geklärt werde (vielleicht gibt es einen Tarifvertrag?)
Zu2: Auf AloGeld 1 haben Sie einen Rechtsanspruch. Die AfA kann Sie nicht in die gekürzte Rente drängen (anders ist es bei AloGeld 2!).