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frühesmöglicher Rentenbeginn

von Paul30.04.2009 | 08:07
1127 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten ich weiss nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin. Es geht sowohl um Rente als auch um Arbeitslosengeld. Hierzu habe ich 2 Fragen: 1. in der Firma in der ich arbeite gibt es eine Regelung, dass sich die Firma finanziell beteiligt, wenn der Mitarbeiter frühzeitig ausscheidet. Diese Unterstützung wird geleistet, bis zum "frühestmögichen Rentenbeginn". Der frühestmögliche Rentenbedinn ist jedoch i.d.R. mit Abschlägen belegt. Nun meine Frage: Ist diese Regelung gesetzlich vorgeschrieben, oder liegt es im Ermessen der Firm, wie lange die Unterstützung gewährt wird? 2. Frage mit einem GdB von 50% kann man mit Abschlägen mit 60 Jahren in Rente gehen. Ist es möglich, zunächts ALG1 zu beziehen und anschließend in Rente zu gehen, oder kann die Arbeitsagentur das ALG1 ablehnen, mit dem Hinweis, dass ja Rente bezogen werden kann. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Auskünfte.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu 1: Dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, und kann nur i.V.m. mit dem Betriebsrat/Gewerkschaft geklärt werde (vielleicht gibt es einen Tarifvertrag?)

Zu2: Auf AloGeld 1 haben Sie einen Rechtsanspruch. Die AfA kann Sie nicht in die gekürzte Rente drängen (anders ist es bei AloGeld 2!).

1 Antworten

Tschackaam 30.04.2009 | 08:19
Lieber Paul, grundsätzlich nein und ja! Da dieses Thema sehr komplex ist, rate ich Ihnen dringend in die Beratungsstelle der DRV zu gehen und sich ganz ganz genau und vor allem individuell beraten zu lassen. Dieser Service ist selbstverständlich kostenfrei. Dort kann Ihnen eine Probeberechnung erstellt werden, ab wann Sie in die Altersrente gehen können, welche Abschläge, wie hoch die Minderung ist und welchen Betrag man einzahlen "kann" um die Minderung auszugleichen. Eine gute und konkrete Auskunft hier ist zwar möglich, aber schriftlich ist doch sicher besser oder? Gerade die von Ihnen genannten Möglichkeiten bedeuten in der Rente eben unterschiedliche Ergebnisse. Viel Erfolg Tschacka p.s. ich gehe davon aus Sie sind vor 1952 geboren?
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