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frühester Rentenbeginn ?

von Andreas18.04.2007 | 10:28
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin am 16.10.1948 geboren und war seit dem 1.3.1963 bis 1.3.1988 berufstätig (mit Lehrzeit und Wehrdienst) Seit 1.3.1988 bin ich selbstständig und zahle seitdem den Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung. Wegen schlechter Arbeitsmarktlage möchte ich wissen,wann ich frühstmöglich mit einem Rentenbezug rechnen kann. Besten Dank im Voraus für Ihre Information

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie im Oktober 1948 geboren sind und nach Ihren Angaben ( Berufstätigkeit und freiw. Beiträge) mind. 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, würde für Sie die "Altersrente für langjährige Versicherte" in Frage kommen.

Frühestmöglicher Rentenbeginn einer Altersrente wäre der 01.11.2011 ( 63. Lebensjahr). Hierbei hätten Sie einen Abschlag in Höhe von 7,2 %. Voraussetzung für eine Altersrente ist auch die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen. Für eine Vollrente beträgt sie zur Zeit 350 Euro, wird sich bis zu Ihrem Rentenbeginn sicher noch verändern.

Eine abschlagsfreie "Altersrente für langjährige Versicherte" können Sie ab dem 01.11.2013 ( 65. Lebensjahr ) beziehen. Auch hierbei sind die oben genannten Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten.

Unbegrenzt hinzuverdienen können Sie ab dem für Ihren Geburtstag gültigen Rentenbeginn der "Regelaltersrente", das wäre 65 Jahre + 2 Monate, also ab dem 01.01.2014.

1 Antworten

TMam 20.04.2007 | 09:26
Was der Experte vergessen hat, ist Sie zu fragen, ob Sie evtl. einen Schwerbehindertenausweis haben. Sollten Sie einen mit mindestens 50% haben, bzw. bis zum Rentenbeginn bekommen können Sie zum 60. Lebensjahr mit 10,8% bzw. zum 63 ohne Abschlag in Rente gehen. Es ist natürlich auch jeder Monat zwischen dem 60 + 63 Lebensjahr möglich. Hierbei würde sich bei jedem Monat späteren Rentenbezugs der Abschlag um 0,3% verringern (d. H. zum 61 = 7,2%, zum 62 = 3,6%).
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