Für die Beantwortung der Frage ist von Belang, ob die Altersteilzeitarbeit vor dem 01.01.2007 vereinbart wurde. Sollte das nicht der Fall sein, kann ihr Mann die Altersrente für langjährig Versicherte mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit einem Abschlag in Höhe von 9 % in Anspruch nehmen. Bei Vereinbarung vor dem 01.01.2007 wäre sogar ein Rentenbeginn nach vollendetem 62. Lebensjahr und einem Abschlag in Höhe von 10,8 % möglich.