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Experten-Antwort

Frühestmögliche abschlagsfreie Rente

von Gabriel20.06.2014 | 12:52
1804 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1960. Meine Regelaltersrente laut Renteninfo kann ich mit 66 Jahren und 4 Monaten beziehen. Mein frühestmöglicher Renteneintritt ohne Abschlag wäre nach neuer Regelung mit 64 Jahren und 4 Monaten. (45 Versicherungsjahre wären bis dahin erzielbar !) Frage: Wenn ich erst mit 65 oder 66 Jahren in Rente gehe, habe ich dann Abschläge von meiner Regelaltersrente hinzunehmen oder werden nach Erreichen von 45 Vers.jahren keine Abschläge mehr vorgenommen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.06.2014 | 11:22

Mit der Antwort von „ich“ , dass Sie zu jedem späteren Zeitpunkt als 64 Jahre und 4 Monate auch abschlagsfrei in die Altersrente für besonders lang. Versicherte gehen können, sollte Ihre Frage nunmehr beantwortet sein.

4 Antworten

senf-dazuam 20.06.2014 | 13:25
Hallo Gabriel! Es kommt immer auf die beantragte Rente an. Je nach dem sind die Altersgrenzen anders und evtl. auch vorzeitige Renten mit Abschlag möglich. Wenn sich in den nächsten Jahren nichts mehr daran ändert, können Sie ab 64/4 abschlagsfrei in Rente gehen. Es hält Sie vermutlich aber auch niemand davon ab, dann eine Rente mit Abschlägen zu beantragen. Sie haben die freie Auswahl ...
W*lfgangam 20.06.2014 | 15:36
Hallo Gabriel, die DRV wird Sie bei Beantragung einer 'falschen' Altersrente, die noch Abschläge enthalten würde, auf die 'richtige' Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge bereits ab 64 + 4 hinweisen. Bei dieser Rente spielt die Regelaltersrente/-grenze keine Rolle und es werden auch keine Abschläge davon auf 64 + 4 rückgerechnet. Gruß w. ...2024ff. ist noch lange hin, bis dahin gibt's noch mind. 2 Rentenreformen ;-)
Gabrielam 22.06.2014 | 13:03
Sorry, das sind leider keine Antworten auf meine Frage !
icham 22.06.2014 | 15:03
Hallo Gabriel, Wenn Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen und auch tatsächlich die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, dann können Sie mit 64 Jahren und 4 Monaten frühestmöglich ohne Abschläge in Rente gehen. Jeder späterere Rentenbeginn (z.B. mit 65 oder 66) mit dieser Altersrente wäre ebenfalls abschlagsfrei. Schaffen Sie es jedoch nicht, die Wartezeit von 45 Jahren zu erfüllen (Achtung - es zählen nicht alle Versicherungszeiten mit), dann müssten Sie zum Beispiel auf die Altersrente für langjährig Versicherte ausweichen - hier dann aber ggf. mit Abschlägen , sofern diese Rente vor dem Lebensalter von 66 Jahren und 4 Monaten beginnen soll. ich
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